Totaler Kindergarten, gefährlich, dämlich.
Eigentlich gehört ihr beide schlicht von der Strasse.
Als Oldtimer-Fahrer hat man zudem automatisch auch eine repräsentative Aufgabe.
Totaler Kindergarten, gefährlich, dämlich.
Eigentlich gehört ihr beide schlicht von der Strasse.
Als Oldtimer-Fahrer hat man zudem automatisch auch eine repräsentative Aufgabe.
Moin,
ich oute mich gerne auch als BMW-Dienstwagenfahrer, der es öfters eilig hat. Wenn frei ist und ich niemanden gefährde, fahre ich oft auch was geht, ansonsten maximal 10 km/h schneller als erlaubt, weil ich sonst noch fleißiger beim Strafzettelsammeln wäre. Das Cabrio mit seinen gnadenlosen 98 PS dagegen entschleunigt mich sehr und auch das macht Spaß.
Ich bin sicher kein Drängler, aber manchmal regen mich zu langsame Autos links auch auf. Kein Grund, Dich zu bedrängen, wenn Du 80 km/h gefahren bist, schon gar nicht mit Dauerlichthupe. In Ordnung ist es aber auch nicht, dann auf 30 km/h runterzubremsen, das muss doch auch nicht sein, das provoziert dann wirklich zum rechts überholen, man weiß ja nicht, was für ein ..... im anderen Auto sitzt.
Es gibt eben meist zwei Sichtweisen, deswegen wünsche Ich allen (und auch mir) immer die nötige Gelassenheit, egal, in welchem der beiden genannten Autos man nun sitzt,
Gruß Stef
Ich kann hier meinen Vorschreibern nur beipflichten.
Das Verhalten vom BMW-Fahrer ist sicherlich unter alle Sau und völlig daneben. Aber eben auch Deine Reaktion da drauf Udo. 30 km/h in einem 80er Bereich, und dazu noch Nachts ist ein super extremes Unfallrisiko dass Du da provoziert hast. Fördert auch nicht dass er etwas dazu lernt, sondern eher das Gegenteil.
Mit der erlaubten Geschwindigkeit einen Drängler so zu maßregeln, ich glaube das hat jeder schon mal gemacht. Aber ohne Grund extremst langsamer machen, nein. Erst recht nicht nachts auf der Autobahn.
Habe den Post mal durch die KI gejagt weil ich neugierig auf die Liste der Verstöße war:
ZitatAlles anzeigen🚫 Verstöße des Verfassers
1. Absichtliches starkes Abbremsen auf der Autobahn (von 80 km/h auf 30 km/h)
- Verstoß gegen § 1 StVO (Grundregeln): Rücksichtsloses Verhalten, das andere gefährdet.
- Möglicher Straftatbestand: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB), wenn das Abbremsen als bewusstes Hindernis oder Provokation gewertet wird.
- Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Führerscheinentzug möglich [1].
2. Blockieren der linken Spur über mehrere Kilometer
- Verstoß gegen § 7 Abs. 3 StVO (Fahrstreifenbenutzung): Links darf nur überholt werden, danach ist wieder rechts einzuordnen.
- Strafe: Bußgeld bis zu 80 €, 1 Punkt in Flensburg [2].
3. Fahren mit 30 km/h in einer 80er-Zone auf der Autobahn
- Verstoß gegen § 3 Abs. 1 StVO (unangemessene Geschwindigkeit): Wer ohne triftigen Grund deutlich zu langsam fährt, gefährdet den Verkehrsfluss.
- Strafe: Verwarnungsgeld bis zu 35 €, bei Gefährdung auch höher [2].
🚫 Verstöße des anderen Fahrers (BMW-Fahrer)
1. Drängeln und dichtes Auffahren (20–30 cm Abstand bei 160 km/h)
- Verstoß gegen § 4 Abs. 1 StVO (Sicherheitsabstand).
- Mögliche Straftat: Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB).
- Strafe: Bis zu 400 € Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot; bei Nötigung zusätzlich Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren [1].
2. Lichthupe über 20 Sekunden
- Verstoß gegen § 16 StVO (Warnzeichen): Lichthupe darf nur zur Warnung verwendet werden.
- Strafe: Verwarnungsgeld bis zu 10 €, bei aggressivem Verhalten auch höher [2].
3. Rechtsüberholen bei durchgezogener Linie
- Verstoß gegen § 5 Abs. 1 StVO (Überholen nur links erlaubt) und § 41 StVO (Zeichen 295 – durchgezogene Linie).
- Strafe: 100 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg; bei Gefährdung bis zu 145 € [3] [4].
⚠️ Einschätzung zur Fahreignung des Verfassers
Das Verhalten des Verfassers zeigt:
- Provokation und emotionale Reaktion auf das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer.
- Bewusstes Bremsen zur Erziehung des Hintermanns.
- Ironische und abwertende Sprache, die auf eine mögliche mangelnde Impulskontrolle schließen lässt.
Mögliche Konsequenz:
- Zweifel an der Fahreignung (§ 11 FeV): Die Fahrerlaubnisbehörde kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) anordnen, wenn das Verhalten auf charakterliche Mängel oder mangelnde Eignung schließen lässt [5].
✅ Zusammenfassung der Mindeststrafen
Verstoß Täter Strafe Starkes Abbremsen zur Provokation Verfasser Geldstrafe, ggf. MPU Linksfahrverstoß Verfasser 80 €, 1 Punkt Langsames Fahren ohne Grund Verfasser bis 35 € Drängeln & dichtes Auffahren BMW-Fahrer 400 €, 2 Punkte, Fahrverbot Lichthupe missbräuchlich BMW-Fahrer bis 10 € Rechtsüberholen bei durchgezogener Linie BMW-Fahrer 100 €, 1 Punkt
References[1] Drängler im Straßenverkehr anzeigen? Definition, Strafen etc.
[2] Drängler im Straßenverkehr: Defintion, Strafen | Führerscheine.de
[3] Vormerkdelikt - Das blüht dem "Drängler" - ÖAMTC
[4] Dichtes Auffahren -Drängeln - was heißt das eigentlich genau
[5] Geldstrafe und Fahrverbot: Saftige Strafe für Drängler - ADAC
beide Aktionen stellen für mich eine Nötigung dar.....
80 hätten sicherlich auch gereicht, 30 ist mE völig überzogen