Teilegutachten Eintragen nur noch mit 21§ Abnahme ??

  • Hallo,


    ab wann sind den jetzt die Teilegutachten nur noch eingeschränkt(nur noch Einzelabnahmen nach § 21 StVZO) gültig?


    20.6.25 oder 20.6.28


    So wie ich es herausgelesen habe, kann man ohne 21§ Abnahme noch 3 Jahre eintragen , wenn es das Gutachten es vorsieht , oder?


    Danach 21§ Abnahme mit Pflichteintrag in die Papiere..... :bird:


    Kraftfahrt-Bundesamt - Pressemitteilungen - Ab 20. Juni 2025: Teiletypgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes löst Teilegutachten ab

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    MK1 2H/AUG ,1991
    MK7 CHHA

  • Vor zig Jahren sollte mal die blaue Umwelt-Plakette eingeführt werden


    Vor lauter Panik liefen einige Leute regelrecht im Kreis


    Unter "aktuelles" liest man Neuigkeiten von 2020...


    Ich lehnte mich damals entspannt zurück und warte immer noch drauf *GÄHN*


    Ruf da mal an:


    Das Kraftfahrt-Bundesamt

    ist eine Bundesoberbehörde im

    Geschäftsbereich des

    Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.


    115


    Zentrale Behördennummer

    Für alle Fragen zu Behörden in Deutschland

    Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

  • Die Umsetzung erfolgt ab dem 20.6.25 und ist per Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben . Die Durchsetzung machen die Überwachungsvereine....


    Ich bin da auch gelassen, aber die Frage ist bis wann sollte man seine heute noch eintragungsfähigen Anbauteile eintragen ohne eine teure §21 Abnahme machen zu müssen ?


    Von wem das kommt ist doch klar...TÜV und CO...


    PHÖNIX Deine AHK würdest Du mit dem Gutachten was ich Dir mal gegeben habe nicht mehr ohne 21er eingetragen bekommen ....

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    MK1 2H/AUG ,1991
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  • Das gilt doch erst einmal für neu auszustellende Gutachten durch die Hersteller.


    Ich lese da nicht direkt heraus, das nun alle alten Gutachten widerrufen und ungültig sind.....

    Mein Lieblingsplatz ist ganz dünnes Eis ........

  • Das gilt doch erst einmal für neu auszustellende Gutachten durch die Hersteller.


    Ich lese da nicht direkt heraus, das nun alle alten Gutachten widerrufen und ungültig sind.....


    Ich denke mal das würde gegen EU Recht verstossen.

    Mein Lieblingsplatz ist ganz dünnes Eis ........

  • Das gilt für alle Teilegutachten in Deutschalnd egal wann diese ausgestellt sind. Diese kann man noch bis zum 20.6.28 ohne § 21 StVZO eintragen lassen ,danach nur noch mit 21 er Abnahme ,was wesentlich teuer ist....Die Teiletypgenehmigung ersetzt das Teilegutachten .Die Teiletypgenehmigung vom BKA kann man dann auch ohne 21 er Abnahme eintragen lassen .

    Fazit : Wenn Ihr noch was zum eintragen habt mit Teilegutachten macht es beim nächsten TÜV....


    .... Teilegutachten von unseren Österreichischen Freunden ( Herkunft : Made in China) werden jetzt schon kritisch betrachtet ...

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  • Wahrscheinlich E Kennzeichnungen, so wie auf manchen getönten Blinkern, Rückleuchten Scheimwerfern usw

    Ja genau, entschuldigt, dass ich das nicht weiter ausgeführt habe. So wie ich das verstanden habe gibt es ja aktuell die ABE nur für Deutschland, aber die E-Nummern für ganz Europa. Könnte also ein Auspuff mit E-Nummer weiter einfach eingebaut werden?

  • Prinzipiell ja. Gibt aber auch "Sachverständige", die z.B. mittlerweile Edelstahl-Anlagen mit e-Prägung beim "H"-Gutachten ablehnen, da nicht originoool.

    Gerade erst mit ner Pagode so'n Aufriß gehabt. Woanders hingefahren, und alles ist gut!

    Das sind keine Stirnfalten. Das ist ein Sixpack vom Denken.

  • Muß diesen Sachverständigen aber auch etwas in Schutz nehmen. Der hatte an dem Tag ein extremes Kontrastprogramm.


    Die Pagode ist ungeschweißt im Bestzustand, hat gut 20 Jahre "H", die Edelstahlanlage von der besten deutschen Adresse etwa 5-6 Jahre drunter und sieht von unten aus wie ein besser gepflegter Jahreswagen, Gesamtzustandsnote 1-2.


    Direkt vor uns dran: Zwei leicht und locker bekleidete Mädels mit Grinsezähnchen im Schlauchboot in einem Nato-oliven Audi A3, Riesenräder jenseits der 20", extrem tief, und eine Spottauspuffanlage mit 2 Oberschenkel-dicken Endrohren, die bei jeder Gelegenheit den Boden küsste und Funken schlug. Die hatten wohl auch eine "Vorführgenehmigung" von der Rennleitung...

    Das sind keine Stirnfalten. Das ist ein Sixpack vom Denken.

  • Es geht nur um Umbauten wo eben kein E oder ECE Kennzeichen oder eine ABE vorhanden ist und die man per Teilegutachten eintragen sollte ....viele fahren ja so damit rum und wenn Sie angehalten werden zahlt man 50 Euro und wird nicht stillgelegt weil der Anbau "eintragungsfähig" ist, das ändert sich eben und wer kostengünstig die Sache bereinigen will sollte das bald machen...

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  • So langsam drehen die beim TÜV jetzt komplett ab:


    Gerade im bugfans-forum drauf geantwortet:


    Hallo, mein TÜV würde mein Riechert 34er Doppelvergaser Kit nur eintragen wenn es einen Schrieb gibt das ein Karmann basierend auf einem Käfer ist. Das Riechert Gutachten ist ja nur für Typ 11. Hat da jemand etwas zur Hand?


    Jetzt ist sogar deren Geschichtswissen glatt NULL! :tüv:

    Das sind keine Stirnfalten. Das ist ein Sixpack vom Denken.

  • Ich war heute mit dem Moped wegen HU beim TÜV - Moped hat eine Nationale Zulassung keine EU Zulassung ...jetzt musste ich die Reifen eintragen lassen die ich schon 10 Jahre fahre die Unbedenklichkeitsbescheinigungen gelten nicht mehr ...mit TÜV 193.25€ und zur Zulassungsstelle muß ich auch noch ......

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