Teilegutachten Eintragen nur noch mit 21§ Abnahme ??

  • Hallo,


    ab wann sind den jetzt die Teilegutachten nur noch eingeschränkt(nur noch Einzelabnahmen nach § 21 StVZO) gültig?


    20.6.25 oder 20.6.28


    So wie ich es herausgelesen habe, kann man ohne 21§ Abnahme noch 3 Jahre eintragen , wenn es das Gutachten es vorsieht , oder?


    Danach 21§ Abnahme mit Pflichteintrag in die Papiere..... :bird:


    Kraftfahrt-Bundesamt - Pressemitteilungen - Ab 20. Juni 2025: Teiletypgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes löst Teilegutachten ab

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    MK1 2H/AUG ,1991
    MK7 CHHA

  • Vor zig Jahren sollte mal die blaue Umwelt-Plakette eingeführt werden


    Vor lauter Panik liefen einige Leute regelrecht im Kreis


    Unter "aktuelles" liest man Neuigkeiten von 2020...


    Ich lehnte mich damals entspannt zurück und warte immer noch drauf *GÄHN*


    Ruf da mal an:


    Das Kraftfahrt-Bundesamt

    ist eine Bundesoberbehörde im

    Geschäftsbereich des

    Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.


    115


    Zentrale Behördennummer

    Für alle Fragen zu Behörden in Deutschland

    Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

  • Die Umsetzung erfolgt ab dem 20.6.25 und ist per Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben . Die Durchsetzung machen die Überwachungsvereine....


    Ich bin da auch gelassen, aber die Frage ist bis wann sollte man seine heute noch eintragungsfähigen Anbauteile eintragen ohne eine teure §21 Abnahme machen zu müssen ?


    Von wem das kommt ist doch klar...TÜV und CO...


    PHÖNIX Deine AHK würdest Du mit dem Gutachten was ich Dir mal gegeben habe nicht mehr ohne 21er eingetragen bekommen ....

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    MK1 2H/AUG ,1991
    MK7 CHHA