Hallo, ab wann sind den jetzt die Teilegutachten nur noch eingeschränkt(nur noch Einzelabnahmen [URL:https://www.kba.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/E/Einzelabnahme.html?nn=3662144] nach § 21 StVZO) gültig? 20.6.25 oder 20.6.28 So wie ich es herausgelesen habe, kann man ohne 21§ Abnahme noch 3 Jahre eintragen , wenn es das Gutachten es vorsieht , oder? Danach 21§ Abnahme mit Pflichteintrag in die Papiere..... :bird: https://www.kba.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Allgemein/2025/pm18_2025_teiletypgenehmigung_TTG.html