Hallo,
ab wann sind den jetzt die Teilegutachten nur noch eingeschränkt(nur noch Einzelabnahmen nach § 21 StVZO) gültig?
20.6.25 oder 20.6.28
So wie ich es herausgelesen habe, kann man ohne 21§ Abnahme noch 3 Jahre eintragen , wenn es das Gutachten es vorsieht , oder?
Danach 21§ Abnahme mit Pflichteintrag in die Papiere.....