Akustische Geschwindigkeitsanzeige
Tak - tak - tak …
nix da, ist ne Senkkopfschraube .... hörste nix von
Und abdichten .... fast .... kommt kaum Luft raus. Wahrscheinlich hab ich die wirklich direkt auf der Fahrt vom Reifenhändler rein gefahren.
Akustische Geschwindigkeitsanzeige
Tak - tak - tak …
nix da, ist ne Senkkopfschraube .... hörste nix von
Und abdichten .... fast .... kommt kaum Luft raus. Wahrscheinlich hab ich die wirklich direkt auf der Fahrt vom Reifenhändler rein gefahren.
Da will ich an die Elektrik dran wegen einigen Kabelverlegungen - hab mal eben die Knieleiste rausgeworfen - in der Mittelkonsole die Steuergerät für Alarm und ZV gesichtet - was ist da für ein rötlicher Schmier drauf ?
Genau. Endlich mal wieder was kapott was ich noch nicht tauschen mußte. Ich freu mich
Und als ob das jetzt nicht genug wäre:
Wir fuhren gestern mit dem Audi zu einer weiteren Weihnachtsfeier - da bemerkte ich einen Leistungsverlust - der Audi kam kaum noch aus dem Quark.
Ich bemerkte das einer die Bremse umgebaut hat - das Bremspedal war jetzt links !
Bergab das linke Pedal getreten - der Schlitten wurde langsamer statt schneller.
Total geil ! Dann brauche ich die Handbremse nicht mehr
Dann hab ich kurz mal alle Felgen berührt - die vordere linke war am kochen.
Heute zur Analyse ab inne Werke - Rad ab - was war ?
Kolben fest. Das Kolbenwerkzeug hatte sich bereits verformt - da griff ich zu einem riesigen Engländer. Keinen Millimeter wollte der Kolben sich bewegen.
Ruhe in Frieden
Tolle Wurst. Endlich mal wieder 2 Sachen gleichzeitig kapott
wegen so brauch ich was zuverlässiges für den Alltag... daher der Alfa .... .
Alles anzeigenPlaketten zugeschickt ??? Im Leben nicht .... das sind Urkunden ?!?!?!?
Abmelden hab ich nun schon mehrfach gemacht......
Aber .....
Was sind Stempelplakettenträger ????
"Schritt für Schritt: So funktioniert’s
1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette muss freigelegt werden
5. Antragsdaten werden automatisiert validiert6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
7. Eingaben und Antragstellung bestätigen
8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
10. Zulassungsbescheid ausdrucken und mitführen, vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
11. Die Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
12. Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständige Zulassungsbehörde wenden."
Quelle :
Da kann man nur dazu sagen Armes Deutschland
Wenn man eine Mail von seinem "Lieblingsmieter" bekommt das die Wartung der Rauchmelder nicht auf die Betriebskosten umgelegt werden dürfen...lt Urteil sagt sein Anwalt.
Und überhaupt, warum meinen die Leute das man bei ein Androhung eines Anwalts Angst bekommt?
Der Typ macht sich seit 1 1/2 Jahren zum Affen.
Syphon verstopft,wur schicken eine Firma. Er unterschreibt für die Reparatur und sagt jetzt nach 3 Monaten das nie eine Firma da war.
Als Vermieter ist man so am Arsch.
Er unterschreibt für die Reparatur und sagt jetzt nach 3 Monaten das nie eine Firma da war
Da frage ich mich als zumindest halbwegs normal denkender Mitbürger:
Was bringt ihm das ? Was hat er davon ? Geht es nur um Schikane ?
Da gibt es halt so Stinkstiefel die meinen so was für ihr Ego zu tun.
Hatten wir auch mal, der verlangte dass eine Besichtigung nur in Hausschuhen erfplgen dürfe.
Kinder verboten.
Hatte dann Spaß mit dem Käufer . Rechtsanwalt
Was bringt ihm das ? Was hat er davon ? Geht es nur um Schikane ?
Nein das ist keine Schikane. Wir glauben einfach das er mit sich selbst und seinem Umfeld nicht zufrieden ist. Er ist Ende 30 und hat keinen Job bzw wird Bezuschusst. Das kann jedem passieren und es kann sich davon niemand frei sprechen. Kann aber auch sein das er nicht alle Latten am Zaun hat.
Bisher versucht er sich Dinge einfallen zu lassen gegen die wir angeblich verstoßen, um Miete einzubehalten.
Sein rechtlicher Beistand ist ein Mieterverein und die schreiben uns einen Brief in dem Dinge drinstehen die nicht stimmen und berufen sich auf den Mietvertrag. Das steht da aber auch nicht drin... Seit ich denen den Sachverhalt inklusive Email Anhänge zugeschickt habe,ist von deren Seite auch nix mehr gekommen.
Anfang des Jahres hat er uns den Vorschlag unterbreitet das wir 200 Euro von der Kaution einbehalten können wenn er ohne Kündigungsfrist ausziehen kann,von heute auf morgen... weil wir das rechtlich gegechecken wollten,haben wir die Frist verpasst. Blöd
Ich habe schon überlegt ihm 300 Euro zu bieten wenn er auszieht.
Raus klagen kostet eine Menge Kohle und steht im keinem Verhältnis. Das würde zum Schluss auf einen Vergleich ausgehen und dann haben wir nur Kohle ausgegeben.
Hatten wir auch mal, der verlangte dass eine Besichtigung nur in Hausschuhen erfplgen dürfe.
Kinder verboten.
Naja,grundsätzlich kann der Mieter verlangen das die Wohnung nicht mit Straßenschuhe betreten werden darf.
Naja,grundsätzlich kann der Mieter verlangen das die Wohnung nicht mit Straßenschuhe betreten werden darf.
Würde das bei einem Besuch von mir verlangt werden, würde ich mich auf der Stelle umdrehen und das Haus verlassen. Käme aber hier in Spanien wohl auch kein Einheimischer auf die Idee und in D bat mich nie jemand darum.
Natürlich ist das auf die oben geschilderte Situation nicht übertragbar.
Würde das bei einem Besuch von mir verlangt werden, würde ich mich auf der Stelle umdrehen und das Haus verlassen. Käme aber hier in Spanien wohl auch kein Einheimischer auf die Idee und in D bat mich nie jemand darum.
Natürlich ist das auf die oben geschilderte Situation nicht übertragbar.
In Ostdeutschland war es bis "Wende" gang und gebe" das man die Wohnung nicht mit Strassenschuhen betrat,was der starken Verschmutzung der Umwelt geschuldet war.
Auch Heute bestehen dies zum Teil fort wenn auch nicht mehr die Regel.
Mir würde es gar nicht einfallen die Straßenschuhe beim betreten der privaten Wohnung bzw im Flur nicht auszuziehen.
Anstand und so.
Das ist doch ne normale Höflichkeitsform die Schuhe auszuziehen, bevor man die Wohnung betritt.
Das hat doch nix speziell mit Ostdeutschland zu tun.
Man darf doch wohl als Bewohner immer noch selbst entscheiden, ob jemand (wildfremdes) mit seinen Straßenschuhen über meinen Teppich oder das Parkett schlurft. Egal ob das gemietet ist oder Eigentum. Da finde ich nichts dran verwerflich.
In meinem Haus dürfen das alle, mit Ausnahme des Schornsteinfegers. Wenn er sich dann einen Termin erarbeitet hat, dann "arbeitet" 😁 (wenn man das überhaupt so nennen kann) er auch die gesamte Zeit unter pingeligster und nerviger Aufsicht von mir 🧐.
Naja,grundsätzlich kann der Mieter verlangen das die Wohnung nicht mit Straßenschuhe betreten werden darf.
War m damals nicht bewusst.
Trotzdem
Das ist doch ne normale Höflichkeitsform die Schuhe auszuziehen, bevor man die Wohnung betritt.
Das hat doch nix speziell mit Ostdeutschland zu tun.
Also ich habe nicht vor, barfuss durch eine fremde Wohnung zu laufen.
Also ich habe nicht vor, barfuss durch eine fremde Wohnung zu laufen.
Die Socken behälst du doch an. In der Wohnung liegen dann normalerweise ein paar Pantoffeln/Hausschuhe für die Besucher bereit.
So kenne ich das. Das ist für mich ganz normal so.
In meiner eignen Wohnung laufe ich auch nicht mit Straßenschuhen rum.
Die Socken behälst du doch an. In der Wohnung liegen dann normalerweise ein paar Pantoffeln/Hausschuhe für die Besucher bereit.
Das wir nie Socken tragen, wird das schwierig und in fremde Schuhe würde ich schon niemals schlüpfen.
In der Wohnung liegen dann normalerweise ein paar Pantoffeln/Hausschuhe für die Besucher bereit.
So kenne ich das. Das ist für mich ganz normal so.
In meiner eignen Wohnung laufe ich auch nicht mit Straßenschuhen rum.
So isses.
Ich laufe eh lieber ohne Schuhe und der Anstand sagt mir das ich zumindest frage wenn es mir nicht vorher gesagt wird. Aber so tickt jeder and