Vorsicht bei Onlineverkäufen bei Ebay, Ebay Kleinanzeigen, Hood, Quoka, Shpock und Andere.

  • Seit 01.01.23 gibt es ein neues Gesetz, das die verschiedenen Onlineportale zwingt,


    Eure Umsätze weiterzugeben an die Finanzämter. :eye:


    Wichtig, es geht nicht um 2000 Euro Gewinn im Jahr, sondern um den Umsatz. :eek:


    Wundert Euch also nicht, wenn bald alles 1 Euro kostet und Preisverhandlungen dann erst vor Ort stattfinden. :bird:


    Die schreiben zwar, Privatverkäufe bleiben weiterhin steuerfrei, aber wer entscheidet das letztendlich? :bang:


    Neues Gesetz 2023: Deshalb meldet dich eBay jetzt dem Finanzamt
    Wer Sachen bei eBay oder eBay Kleinanzeigen verkauft, kann sich so etwas dazuverdienen. Nun aber tritt ein neues Gesetz in Kraft.
    www.inside-digital.de


    ²³


    P.S. Um die Gewährleistung bei gebrauchten Artikeln auszuschließen, reicht ein:


    "Privatverkauf, keine Gewährleistung, Garantie oder Rückgabe". :op46:


    ( Gewährleistung auch bei gebrauchten Dingen gilt bereits seit 2014 :bang: )

    Treffen sich zwei Planeten, frägt der eine, wie gehts? Antwortet der andere, habe leider Mensch. :motz: :cry:


    Sagt der erste, hatte ich auch, verschwindet aber wieder, von selbst... deg


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  • todi

    Hat den Titel des Themas von „Vorsicht bei Onlineverkäufen bei Ebay, Ebay Kleinanzeigen, Hood, Quoka, Shpock und wie sie alle heißen.“ zu „Vorsicht bei Onlineverkäufen bei Ebay, Ebay Kleinanzeigen, Hood, Quoka, Shpock und Andere.“ geändert.
  • wie soll das gehen ?


    hab hier gerade n altes Laptop drin, das schon 3 Leute gekauft haben , aber keiner hat abgeholt

    Wann will EKA da n Umsatz melden ?!? Und welchen ?

    Mein Lieblingsplatz ist ganz dünnes Eis ........

  • Wichtig ist nur der Nachweis. z.B. Emailverkehr archivieren, "Du A...., warum holst Du das Teil nicht ab", Ebayname, Emailadresse, etc.

    Das Finanzamt darf behaupten und schätzen - der Betroffene muss das Gegenteil beweisen /Beweislastumkehr ist mittlerweile fast überall geregelt.

    Schon vor 15 Jahren saß bei irgendeinem münchner Finanzamt die Spezialeinheit "Ebay", die Privatleute mit vielen Bewertungen durchleuchtet hat.

    ...ahnungslos aber motiviert

  • wie soll das gehen ?


    hab hier gerade n altes Laptop drin, das schon 3 Leute gekauft haben , aber keiner hat abgeholt

    Wann will EKA da n Umsatz melden ?!? Und welchen ?

    Du hast bestimmt 10 davon und mit den Käufern vereinbart, das sie sagen sollen, sie wären nie da gewesen. :prost:


    Du Fuchs, Du... :clown:


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  • ne.... das hagelt Klagen .


    Das Laptop ist mit VB 40 drin ..... drei Leute haben geschrieben, dass sie kommen würden ..... erschienen aber nie. Und ob die dann letztendlich nur 20 gezahlt hätten, ist auch nirgendwo dokumentiert.


    Nehme ich das Laptop nun raus und entsorge es, nimmt das FA an ich habe das für 40 vertickt ??? Das ist doch Schwachsinn...


    Ebenso ein Teil, das ich mehrfach besitze ..... die Anzeige läuft seit 3 Jahren ..... wie oft das verkauft wurde ...... steht nirgendwo .....


    Den Schriftverkehr auf EKA habe ich nicht als Mail, ist nur in EKA drin, da kann ich nichts archivieren ..... und auch dass die Typen nicht erschienen sind , steht da nicht drin .....

    Mein Lieblingsplatz ist ganz dünnes Eis ........

  • Das wird dann sicher noch lustig werden, wenn der Verkäufer in der Beweispflicht ist. :motz:


    Obwohl die ja schreiben, bis zu 30 Verkäufen im Jahr passiert nichts,


    bzw. die davon ausgehen müssen, das man einen Gewinnerzielungsabsicht hat.


    Glaube nicht, das die ein altes Notebook für 40 Ocken interessiert. :zzz:


    Deutscher Bundestag - Neue Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen beschlossen
    Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur…
    www.bundestag.de


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  • als privater Verkäufer sehe ich für mich keine Einschränkungen.


    Wer von uns verkauft denn tatsächlich mehr als 30 Artikel pro Jahr? Ok, hatte ich letztes Jahr mit altem gebrauchten Markengeschirr, aber auch das bleibt steuerfrei.

    Oder das Auto für über 2000Euro. Auch das bleibt steuerfrei sofern es länger als 1 Jahr in meinem Besitz und/oder nicht mit Gewinn verkauft wurde.


    Die nächsten Jahre wird das Finanzamt sich nur um die wirklich versteckten gewerblichen Verkäufer kümmern können.

    Die sind ja jetzt schon mit der Grundsteuerreform überfordert.


    Ich habe da keine Angst vor diesem neuen Gesetz.


    Und als Tipp für die Steuersünder unter euch:

    Aus eigener Erfahrung als mich vor 10 Jahren jemand beim Finanzamt verpetzt hat und ich mich teuer "freikaufen" durfte:

    Eine Selbstanzeige und das Gewerbe anmelden. So hätte ich sehr viel Geld gespart.

    Mit angemeldetem Gewerbe und einem guten Steuerberater habt ihr u.U. mehr Geld wie vorher.

    Weil der Steuerberater kennt so viele legale Möglichkeiten, das kann man sich kaum vorstellen.

    Viele Grüße Horst

  • ich glaube eher, die Leute die sich das ausgedacht haben, haben null Ahnung von dem, was nun auf die entsprechenden Beamten einströmen wird.


    Ich hab da so auch nix gegen .... sollen sie versuchen, die schwarzen Schafe da raus zu filtern. das wird so viele Ressourcen binden, das andere Sachen wieder liegen bleiben werden .......

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  • Das mit dem Gewerbe ist gar keine schlechte Idee, dann könnte man evtl. auch Differenzbesteuerung anwenden.


    Man muss bloß die Differenz versteuern zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis. :zwink:


    Der Nachteil besteht darin, das man die Waren ohne Mehrwertsteuer gekauft haben muß, um das anzuwenden.


    Oft ist es ja so, das man die Waren ganz normal kauft als Privatmann, und zahlt da schon Mehrwertsteuer.


    Zum anderen muß ich als gewerblicher Anbieter auch Gewährleistung etc. einräumen, was bei Verkauf


    überwiegender privater gebrauchter Artikel schwierig wird.


    Es geht ja oft auch nicht um Gewinn zu erzielen, sondern um Dinge loszuwerden, die noch gebraucht werden können.


    Vieles wird dann halt zukünftig weggeworfen, weil z.B. Tafelläden oder Sozialkaufhäuser auch nichts mehr annehmen.


    § 25a UStG - Einzelnorm


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    Sagt der erste, hatte ich auch, verschwindet aber wieder, von selbst... deg


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  • Ich persönlich denke das ist wie bei SO vielen Dingen wieder heisser Wind um Nichts.


    Hauptsache erst mal die Pferde scheu machen.

    * PROJEKT PHÖNIX *

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    Warum ist die Windschutzscheibe so groß und der Rückspiegel so klein ?

    Weil das was vor uns liegt viel wichtiger ist als das was mal war !

  • Ein Tipp:

    Das mit der Mehrwertsteuer bzw. der Differenzbesteuerung kommt nur in Betracht, wenn man entweder von sich aus auf entsprechende Besteuerung optiert oder auf seinen Rechnungen / Quittungen freiwillig (in vorauseilendem Gehorsam) Mehrwertsteuer berechnet.


    DUMM! Denn da gibt es eine Grenze von (bisher) 17.000€/Jahr, unterhalb der keine MWSt berechnet/ausgewiesen werden muss.


    Ist man jedoch in einem Jahr beim Umsatz über dieser Grenze, ist man auch als Kleingewerbetreibender MWSt-pflichtig (für mindestens 5 Jahre)!

    golf-open-fan
    US-Cabrio 1989 "Wolfsburg Edition", Klima, Servo, 16V-Motor PL, 5Ganggetr., 16V-Auspuff, 16V-Fahrwerk, 4-Scheiben-Bremse, (alles v. 16V Scirocco 2), Ausstellfenster, schwarzes Leder; el. Fensterheber, Chrom

    Fahre ein Golf Cabrio seit 1982

  • das sind inzw. 22000 . Kleinunternehmer ist das Stichwort

    Du musst ein Gewerbe anmelden , Du musst eine Buchhaltung führen (vereinfacht, aber trotzdem.....) Du darfst Deine Steuererklärung deutlich umfangreicher gestalten .... Du zahlst auf die Erlöse/Gewinne Deinen persönlichen Steuersatz.

    Aber .... dann kannst Du auch keine MWST bei Kosten und Einkäufen abziehen.... d.h. bei ebay landest Du inzw. bei rund 15% Verkaufsgebühren .....


    Zusammen mit Deinem Steuersatz sind da schnell 50 und mehr % der Erlöse futsch... hast aber reichlich mehr Aufwand als vorher ohne Gewerbe .


    Das mit den Scheinwerfern hab ich nicht umsonst aufgegeben .... mit Gewerbe lohnte das einfach nicht mehr.


    Um MWST auf Deinen Quittungen ausweisen zu dürfen, braucht es ein angemeldetes Gewerbe, eine UST. Nr und eine regelmäßige Ust. Erklärung beim FA.


    Du kannst nicht einfach "im vorauseilenden Gehorsam" MWST auf Deinen Quittungen ausweisen, die darfst Du dann persönlich zusätzlich bezahlen ......

    Mein Lieblingsplatz ist ganz dünnes Eis ........