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Einfuhr in die Schweiz - Eintragungen

  • Baengel
  • 2. Januar 2023 um 15:29
  • Zum letzten Beitrag
Aufgrund der schweren PHP Sicherheitslücke war das Forum als Vorsichtsmassnahme am Mittwoch Abend einige Stunden offline.
Der Server ist gepatcht und somit nun alles wieder online :-)
Aktuell arbeiten wir an Softwareupdates vom Forum, stay tuned.
  • Baengel
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    • 2. Januar 2023 um 15:29
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich versuch einfach mal hier mein Glück, da ich durch googlen nicht richtig schlau werde. Es gibt ja hier den ein oder anderen Schweizer...

    Ich bin vor 3 Jahren von Deutschland in die Schweiz ausgewandert.

    Mein Cabrio, das ich seit 2007 besitze hab ich damals beim Umzug in Deutschland bei meinen Eltern gelassen. Der Golf ist auch auf meine Mutter zugelassen.

    Ich würde nun jetzt eigentlich gern den Golf in die Schweiz einführen und hier zulassen.

    Wie man ein Auto einführt beim Zoll und wie man es dann hier bei der MfK (schweizer TÜV) vorführt weiss ich grundsätzlich.

    Allerdings hat der Golf einige Umbauten, die ich hier nicht ohne weiteres eingetragen bekomme. Das wären z.B.:

    - Airride Fahrwerk von TA

    - G60 Bremsenumbau

    Felgen, Lenkrad, Auspuff wird wahrscheinlich das kleinere Problem sein.

    Gibts hier vielleicht Ausnahmen oder ähnliches, wenn gewisse Dinge in DE eingetragen wurden ich die in CH auch eingetragen bekomme?

    Meine Recherchen haben bisher ergeben das es keine Chance gibt, speziell der Bremsenumbau, da es ja hier keinerlei Papiere dazu gibt.

    Das Fahrwerk könnte ich im schlimmsten Fall gegen eins von Airlift tauschen, hier gibts CH-Gutachten. Aber die Bremse möchte ich nicht wieder auf Serie zurückbauen...

    Vielleicht kennt sich ja jemand bisschen mit dem Thema aus.

    PS: Nein, einfach mit deutscher Nummer hier in der Schweiz rumfahren (bei schweizer Wohnsitz) ist schlicht illegal und gibt hohe Strafen!

    Gruss Oli

    Golf 1 Cabrio | black&mint | 2H | G60 Bremse | Leder | rote Fifft | 7,5x17" BBS RS| Airride & Airlift 3P | Friedrich AGA| uvm.

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  • acki
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    • 3. Januar 2023 um 23:41
    • #2

    Hoi Oli Baengel

    Phu, kompliziertes Thema hast Du Dir da ausgesucht.

    Es gibt aber mehrere Wege zum Ziel.

    Ob das eingetragen wird, kann ich Dir aber keinesfalls versprechen!

    • Sprich mit Deinem Strassenverkehrsamt. Such Dir einen Experten, der Plan hat. Frag nach, ob und wie.
    • Kontaktiere die AMAG (Classic), und frage, ob sie Dir ein Gutachten / eine Bestätigung ausfertigen können
    • Such den Kontakt zu DTC, eventuell haben die schon ein Gutachten für einen Umbau gemacht
    • Such Dir jemand, der das bereits durchgezogen und eingetragen hat

    Was keinesfalls funktioniert ist, die Eintragungen vom deutschen Schein einfach so zu übernehmen.

    Nochmal: Geh aufs SVA zu und lass Dich beraten.

    Nur so kommst Du weiter.

    Falls Dein SVA (Kanton?) kompliziert tut, such ausserkantonal weiter.

    Jura und Neuchâtel sind gelassener als Bern und Zürich.

    Gruss Acki

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    VW Scirocco Scala 16v, Audi 100 Avant quattro Turbo, Audi 100 Limo 2.3E (>968'000km), Audi 100 Limo CC, Audi quattro 20V, VW Golf 2 GTI (8V, 16V KR und G60), Golf 2 GL, Golf 2 Match, Golf 2 Country, Audi 80 B2 GLE, VW Polo G40 Genesis, VW Passat 32b syncro 5-Zylinder, Audi 100 Avant quattro 2.3E, Audi RS4 B5, VW T4 Multivan TDI, VW T4 TDI syncro, VW Passat 32 TS, Citroën CX GTI Turbo 2 und sonst noch so zwei drei. ²³

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  • Swisscrafter_11
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    • 4. Januar 2023 um 19:36
    • #3

    Schon Traurig hier in der Schweiz, da verbessert man die Bremsen und ist dadurch sicherer Unterwegs und bekommt das zeug vermutlich nicht mal eingetragen... X/

    Bei uns sagt die MFK sogar etwas, wenn man eine Domstrebe verbaut... Wenn die kein Gutachten hat geht das nicht (Wegen Fussgängerschutz, es könnte ja sein, dass ein Fussgänger auf die Haube fällt und dann die Haube durch die Domstrebe nicht so stark nachlassen kann... ) :D

    Dagegen ist es in Deutschland ein Kinderspiel... :)

    Marc


    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten :op46:

  • PHÖNIX
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    Tief im Wes-te-hen...
    • 4. Januar 2023 um 19:50
    • #4

    Fahrwerksstreben sind doch generell eintragungsfrei :think:

    Querlenkerstreben - Domstreben vorn oder hinten - völlig peng

    Das gilt NICHT für die Schweiz ? :bird:

    Fußgängerschutz ist natürlich ein plausibles Argument

    Wenn du so einen Smombie-Vogel mit Bandscheibenvorfall im Nacken der bei rot über die Ampel geht während er auf sein Tellerfon glotzt und ihm seine kabellosen Ohrhörer auch noch den letzten Kontakt zur Außenwelt verwehren unbeabsichtigt plattwalzt muss der nicht auch noch mit dem Augenlid an der Querlenkerstrebe hängern bleiben oder sich sein Ohrläppchen dran verletzen. Sicher ist sicher. :thumbup:

    * PROJEKT PHÖNIX *

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    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom

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  • acki
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    • 4. Januar 2023 um 23:27
    • #5
    Zitat von Swisscrafter_11

    da verbessert man die Bremsen und ist dadurch sicherer Unterwegs

    Mir so auch passiert am Sporti, als ich geschlitzte Scheiben von Brembo in Originalgrösse zwecks besserer Kühlung drauf hatte.

    Nach dem Gemecker beim CH TÜV habe ich lieber neue, ungeschlitzte verbaut, als mir den Papierkrieg anzutun.

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  • avopmap
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    • 5. Januar 2023 um 00:34
    • #6

    Die Liechtensteiner Polizei (sind das nicht sogar die Schweizer?) hat sich sogar unter das Auto bemüht um das Typenschild der AHK (das wegen Hässlichkeit abmontiert im Kofferraum lag 😉) zu finden. Schon pingelig 😂, aber nett waren se.

  • Baengel
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    • 5. Januar 2023 um 09:43
    • #7
    Zitat von acki

    Hoi Oli Baengel

    Phu, kompliziertes Thema hast Du Dir da ausgesucht.

    Es gibt aber mehrere Wege zum Ziel.

    Ob das eingetragen wird, kann ich Dir aber keinesfalls versprechen!

    • Sprich mit Deinem Strassenverkehrsamt. Such Dir einen Experten, der Plan hat. Frag nach, ob und wie.
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    Gruss Acki

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    Hallo Acki,

    danke für deine Antwort.

    Das sind auf jeden Fall hilfreiche Ansätze. Ich werde da mal mit die verschiedenen Anlaufstellen kontaktieren.

    Beim Bremsenumbau sind ja wirklich alles originale VW Bauteile, ausser den Satteladapter an der VA. Aber hier gibt es ja seit neustem Bremssattelhalter mit passendem Lochbild!

    Auf die Bremsanlage will ich nun wirklich nicht verzichten, ist ein Unterschied wie Tag und Nacht zur originalen Bremse.

    Da sieht man wieder wie "gut" man des in DE hat was Eintragungen betrifft...

    Was ich gelesen habe: Hätte ich damals das Auto als "Umzugsgut" angemeldet und gleich mitgenommen. Hätte wohl die MFK alle Eintragungen aus DE übernehmen müssen! Da gibts wohl ne Klausel das sie dann dazu verpflichtet sind...aber danach ist man immer schlauer.

    Gruss Oli

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  • acki
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    • 5. Januar 2023 um 13:23
    • #8
    Zitat von Baengel

    Hätte ich damals das Auto als "Umzugsgut" angemeldet und gleich mitgenommen.

    Wäre auch steuerlich spannend gewesen.

    Jedoch wäre Dir die Eintragung auf Deine Mama im Weg gestanden.

    Das mögen sie gar nicht.

    Zitat von Baengel

    danke für deine Antwort.

    Sehr gerne.

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  • Baengel
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    • 5. Januar 2023 um 15:25
    • #9

    Ja hinzu kam, das ich das Auto ein halbes Jahr vor der Auswanderung auf mich hätte umschreiben lassen müssen. Denn es muss mindestens 6 Monate "mir" gehören, damit man es als Umzugsgut anmelden kann. Das hätte so oder so nicht gereicht...

    Ja ich hätte es dann Zoll- und Steuerfrei einführen können...

    Jetzt muss ich 7,7% vom Fahrzeugwert bei Einfuhr + Zollgebühr bezahlen.

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  • acki
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    • 5. Januar 2023 um 22:51
    • #10

    Genau, 7.7% MwSt und 4% Automobilsteuer.

    Plus Gewichtszoll, wenn kein Ursprungsherkunftsschiessmichtot vorhanden ist, aber der ist vernachlässigbar.

    Wenn Du Fragen dazu hast, melde Dich. Hab bereits mit zwei Fahrzeugen und zwei Flugzeugen Zollerfahrung :) ;)

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  • ulridos
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    • 6. Januar 2023 um 09:42
    • #11

    wieso werden uns die Flugzeuge bei den Garageninhalten vorenthalten ??? :eye:

    Mein Lieblingsplatz ist ganz dünnes Eis ........

  • acki
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    • 6. Januar 2023 um 09:44
    • #12
    Zitat von ulridos

    wieso werden uns die Flugzeuge bei den Garageninhalten vorenthalten ??? :eye:

    Das eine ist längst wieder verkauft und das andere wird gerade verkauft. Habe das Hobby schwermütig zugunsten der Autospinnerei aufgegeben.

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  • Udo_87
    Gast
    • 6. Januar 2023 um 09:56
    • #13
    Zitat von ulridos

    wieso werden uns die Flugzeuge bei den Garageninhalten vorenthalten ??? :eye:

    weil das wahrscheinlich welche mit Kanzel/Kabine und keine offenen sind :P

  • Sharky
    Moderator & Capt'n
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    • 6. Januar 2023 um 09:58
    • #14

    Oder damit wir keine Minderwertigkeitskomplexe bekommen :D

    Beste Grüße,

    Markus

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