1. Forum
  2. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  3. Archiv
  4. Wiki
  5. Regeln
  6. Foren-Hilfe
  7. Galerie
    1. Alben
    2. Wettbewerb
  8. Kalender
    1. Termine
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Forum
  • Galerie
  • Termine
  • Erweiterte Suche
  1. Forum Golfcabrio.de
  2. Golf Cabrio Forum
  3. Rund ums Cabrio
  4. H-Sektor

H Gutachten erstellen aber nicht nutzen

  • Napedaan
  • 2. Mai 2021 um 22:53
  • Zum letzten Beitrag
Das Forum wurde auf die aktuellste Version von Woltlab (5.5 -> 6.2) aktualisiert. Viel Spass! :-)
1. offizieller Beitrag
  • Napedaan
    Golf Cabrio IG e.V.
    Reaktionen
    786
    Beiträge
    791
    Karteneintrag
    ja
    Wohnort
    Dresden
    • 2. Mai 2021 um 22:53
    • #1

    Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich eine H Abnahme machen lasse und bekomme muss ich dann zwingend auch auf H oder kann ich das Fahrzeug auch normal zulassen?

    Frage deshalb, da ich ja ein 1stelliges Kennzeichen habe mit kurzer Tafel und da möchte ich nicht das H da mit drauf stehen haben. Da hätte ich ja wieder so ein riesen Kuchenblech. 8|

    Aber da ja ungewiss ist ob das H auch in Zukunft an 30jährige oder erst 40hährige Fahrzeuge vergeben wird oder was weiß ich für Auflagen :les5: mal verlangt werden wäre es ja gut das H zeitnah zu erwerben.

    Was man hat hat man. So mein Gedanke. 8)

  • Udo_87
    Gast
    • 2. Mai 2021 um 23:02
    • #2

    Also,

    wenn Du beim Tüv ein H-Gutachten machen lässt, bist Du

    nicht gezwungen Dein Auto auch umzumelden. Zahlst halt

    für "nix".

    Allerdings glaube nicht, daß Du zu einem späteren Zeit-

    punkt -wenn die Regeln verändert werden- dann Dein

    Gutachten verwenden kannst. Ob es eine "Haltbarkeits-

    dauer" für H-Gutachten gibt, weiß ich nicht.

  • stefanw.
    Mitglied
    Reaktionen
    89
    Beiträge
    258
    Karteneintrag
    nein
    • 3. Mai 2021 um 06:33
    • #3

    Auch ich glaube NICHT, dass man sich das "H" quasi aufheben kann...

    Bei eintretender Gesetztesveränderung kann/wird es eine Besitzstandswahrung geben, also eine Beibehaltung des Zustandes für diejenigen, die etwas (hier: H-Kennzeichen) schon HABEN und nicht nur "hätten haben können".

    Gedankenspiel:

    Auto 33 J. alt und H-Prüfung abgelegt; nun wird das Mindestalter von 30 auf 40 Jahre hochgesetzt.

    a.) H-Kennzeichen bereits zugeteilt und damit 'im Besitz' --> Besitzstandswahrung --> H-KZ bleibt

    b.) H-KZ damals zuteilungsfähig, aber bislang nicht zugeteilt --> ab jetzt nicht mehr zuteilungsfähig, da noch nicht 40 Jahre alt --> bekommt kein H-KZ mehr, da die jetzigen Bedingungen nicht mehr erfüllt werden.

    Realität:

    Weihnachten 12/1989 wurden noch viele Motorräder (Ausstellungs-, Lager- und Vorführmodelle) schnell-schnell-schnell zugelassen, da ab 01.01.1990 neue Grenzen für Abgas und Lärm.

    am ersten Arbeitstag in 1990 wären diese Moppeds in D nicht mehr zulassungsfähig gewesen...

    Auch wenn man heute in einer Zeitkapsel, Lager, Ausstellungsraum etc. einen jungfräulichen VW-Käfer Bj. 68 finden würde, könnte der HEUTE nicht mehr "erstmalig für den Verkehr zugelassen werden" obwohl die damalige Gewetzeslage erfüllt werden würde -- nur noch als Gebrauchter, wenn er vorher schonmal zugelassen war (also nicht mehr jungfräulich ist).

  • Online
    Sharky
    Moderator & Capt'n
    Reaktionen
    2.753
    Beiträge
    4.249
    Bilder
    7
    Karteneintrag
    ja
    • 3. Mai 2021 um 08:11
    • #4

    Wenn ich es richtig verstehe geht es doch nur darum zb. bei der nächsten HU ein H Gutachten machen zu lassen,es aber nicht als Oldtimer zuzulassen!?

    Steht bei einer H Abnahme nicht sowas wie "muss unverzüglich in den Papieren geändert werden "

    Beste Grüße,

    Markus

    Mein Classic-Line

  • Udo_87
    Gast
    • 3. Mai 2021 um 08:19
    • #5
    Zitat von Sharky

    Steht bei einer H Abnahme nicht sowas wie "muss unverzüglich in den Papieren geändert werden "

    nachgeschaut: nein steht nicht drin.

  • Online
    Sharky
    Moderator & Capt'n
    Reaktionen
    2.753
    Beiträge
    4.249
    Bilder
    7
    Karteneintrag
    ja
    • 3. Mai 2021 um 08:24
    • #6

    Danke. Hätte ja sein können weil dann wäre es ein MUSS.

    Dann würde ich sagen das dieses Gutachten bis zur nächsten HU seine Gültigkeit hat.

    Beste Grüße,

    Markus

    Mein Classic-Line

  • Udo_87
    Gast
    • 3. Mai 2021 um 08:31
    • #7
    Zitat von Sharky

    Dann würde ich sagen das dieses Gutachten bis zur nächsten HU seine Gültigkeit hat.

    so sehe ich das auch - Haltbarkeitsdatum 2 Jahre ab Erstellung

  • Napedaan
    Golf Cabrio IG e.V.
    Reaktionen
    786
    Beiträge
    791
    Karteneintrag
    ja
    Wohnort
    Dresden
    • 3. Mai 2021 um 13:21
    • #8
    Zitat von Sharky

    Auch wenn man heute in einer Zeitkapsel, Lager, Ausstellungsraum etc. einen jungfräulichen VW-Käfer Bj. 68 finden würde, könnte der HEUTE nicht mehr "erstmalig für den Verkehr zugelassen werden" obwohl die damalige Gesetzeslage erfüllt werden würde -- nur noch als Gebrauchter, wenn er vorher schonmal zugelassen war (also nicht mehr jungfräulich ist).

    Da erinnere ich mich an einen Käfer den der Erstbesitzer nur gekauft hat damit ein Fahrzeug in der Garage steht da er diese sonst hätte abgeben müssen. Der war auch nie zugelassen. Stand mal in einer Autozeitschrift.

    Zitat von Sharky

    Wenn ich es richtig verstehe geht es doch nur darum zb. bei der nächsten HU ein H Gutachten machen zu lassen,es aber nicht als Oldtimer zuzulassen!?

    Du interpretierst meinen Gedanken genau richtig.

    Wenn also mal so eine Änderung ansteht bzw große Hürden verlangt werden kurz vorher das H Gutachten machen.

  • Madness
    Mitglied
    Reaktionen
    822
    Beiträge
    1.384
    Bilder
    4
    Karteneintrag
    nein
    • 3. Mai 2021 um 14:30
    • #9

    Kurze Zwischenfrage dazu...

    Für die aktuell wohl noch gültige Bestimmung von 30 Jahren müssen diese ab Tag der Erstzulassung vergangen sein oder reicht hier schon das Baudatum ?

    Frage geht dahin, das meiner EZ 4/92 hat, aber laut VW Urkunde 09/91 gebaut wurde.

    Wird also dieses Jahr 30 Jahre alt, aber erreicht die 30 Jahre von der ersten Zulassung dann erst nächstes Jahr - richtig ?

  • Udo_87
    Gast
    • 3. Mai 2021 um 14:47
    • #10
    Zitat von Madness

    Kurze Zwischenfrage dazu...

    Für die aktuell wohl noch gültige Bestimmung von 30 Jahren müssen diese ab Tag der Erstzulassung vergangen sein

    Erstzulassung (ohne Ausnahme)

  • Madness
    Mitglied
    Reaktionen
    822
    Beiträge
    1.384
    Bilder
    4
    Karteneintrag
    nein
    • 3. Mai 2021 um 14:53
    • #11

    Dann wird´s erst nächstes Jahr etwas - falls überhaupt sinnvoll...

  • Udo_87
    Gast
    • 3. Mai 2021 um 14:56
    • #12

    geht nicht immer um sinnvoll

  • Madness
    Mitglied
    Reaktionen
    822
    Beiträge
    1.384
    Bilder
    4
    Karteneintrag
    nein
    • 3. Mai 2021 um 14:59
    • #13

    Ja ich weiß....

    Viele haben Spaß am H-Kennzeichen auch wenn es finanziell bei einem 2H z.B. ja wirklich keinen Sinn macht.

  • soockie
    Mitglied
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    15
    Karteneintrag
    nein
    • 4. Mai 2021 um 06:48
    • #14

    H-Kennzeichen macht Sinn, wenn man sonst nicht mehr in die Umweltzone kommt und vor allem spart man (ich) doch enorm an Steuern...

    Oder?!

    Golf 1 Quartett ²³

  • Udo_87
    Gast
    • 4. Mai 2021 um 06:53
    • #15
    Zitat von soockie

    vor allem spart man (ich) doch enorm an Steuern...

    Oder?!

    kommt drauf an.

    ein 2H mit KLR (Kaltlaufregler) ist wohl -aus steuerlicher- deutlich

    günstiger zu betreiben als die 191,- für's H-Kennzeichen :/

    Und für die rechnet es sich nicht.

    Wer aber keinen KAT oder eben keinen KLR eingebaut hat, für den

    lohnt es sich allemal

  • Madness
    Mitglied
    Reaktionen
    822
    Beiträge
    1.384
    Bilder
    4
    Karteneintrag
    nein
    • 4. Mai 2021 um 09:12
    • #16

    Eben - mein 2H mit Kat und KLR kostet für die Saison 4-10 genau 71 Euro Steuer.

    Das ist weniger als die Hälfte wie bei einer H Zulassung.

    Auto hat Grüne Plakette bezüglich Fahrten in die Umweltzone...

    Lohnt nicht - daher bin ich auf das H nicht sonderlich scharf.

    Und nur damit ich "immer" fahren kann weil es über das ganze Jahr geht ändert nichts an meiner Freizeit. Da ich ja schon manchmal Probleme habe in der Saison paar KM zu fahren macht es dann "ich kann immer wenn ich will" nicht besser.

    Bescheidene Situation - denken wir nächstes Jahr nochmal drüber nach. Hab EZ 4.92. Geht dieses Jahr eh noch nix

  • MyGolf1Cabrio
    IG / User
    Reaktionen
    948
    Beiträge
    2.558
    Bilder
    1
    Karteneintrag
    ja
    • 4. Mai 2021 um 09:48
    • Offizieller Beitrag
    • #17
    Zitat von Madness

    Eben - mein 2H mit Kat und KLR kostet für die Saison 4-10 genau 71 Euro Steuer.

    Das ist weniger als die Hälfte wie bei einer H Zulassung.

    H-Kennzeichen geht auch mit Saisonzulassung ;) ergibt bei 7 Monaten 111,42Euro zu 71Euro

    Viele Grüße Horst

    Golf 1 Cabrio; EZ01/1991; H-Kennzeichen; Sondermodell Etienne Aigner; Technikumbau auf 2.0-16V (MKB:9A); Recaros; RS764; Bremen SQR46DAB; Gewindefahrwerk; G60-Bremse; hydraulische Kupplung; uvm. Mein Umbautagebuch:

    MyGolf1Cabrios Etienne Aigner Umbautagebuch / H-Gutachten am 01.06.2023 - Vorstellung Eurer Cabrios / Umbauberichte / Car-Hifi - Forum Golfcabrio.de

    • Nächster offizieller Beitrag
  • soockie
    Mitglied
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    15
    Karteneintrag
    nein
    • 4. Mai 2021 um 10:14
    • #18
    Zitat

    Wer aber keinen KAT oder eben keinen KLR eingebaut hat, für den

    lohnt es sich allemal

    Ich habe mal nachgeschaut: Kosten bei Saisonzulassung 4-10 239 Euro, mit H-Zulassung besagte 191 für das ganze Jahr. Für mich hat sich das, finde ich, gelohnt. Aber faktisch war es mir schon verboten, aus der Ausfahrt zu kommen, weil die zugehörige Straße in einer Umweltzone liegt.

    Golf 1 Quartett ²³

  • Madness
    Mitglied
    Reaktionen
    822
    Beiträge
    1.384
    Bilder
    4
    Karteneintrag
    nein
    • 4. Mai 2021 um 12:47
    • #19
    Zitat von MyGolf1Cabrio

    H-Kennzeichen geht auch mit Saisonzulassung ;) ergibt bei 7 Monaten 111,42Euro zu 71Euro

    Ha jo - aber dann habe ich voll die Beschriftungslatte am Auto. So viel Text geht nicht mal auf normale Länge mit 2 Buchstaben und 2-3 Zahlen

  • sgjp77
    Super-Moderator
    Reaktionen
    608
    Beiträge
    2.378
    Bilder
    4
    Karteneintrag
    ja
    Wohnort
    Solingen
    • 4. Mai 2021 um 16:40
    • Offizieller Beitrag
    • #20

    Für H mit Saison ist hier erlaubt:

    • 1 Buchstabe mit 2 oder 3 Ziffern
    • 2 Buchstaben mit 1 oder 2 Ziffern

    Grüße, Jens

    Ein Weißer mehr Teil 1! und Ein Weißer mehr Teil 2!

    (Golf 1 Cabrio, 03/1983, JB 1.5l, FF 4+E, L90E Alpinweiß, 21 Hermelin Nadelstreifen)

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag

Team-Mitglieder online

  1. Sharky

    Moderator & Capt'n

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Datenschutzerklärung
  2. Kontakt
  3. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™