H Gutachten erstellen aber nicht nutzen

  • Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich eine H Abnahme machen lasse und bekomme muss ich dann zwingend auch auf H oder kann ich das Fahrzeug auch normal zulassen?


    Frage deshalb, da ich ja ein 1stelliges Kennzeichen habe mit kurzer Tafel und da möchte ich nicht das H da mit drauf stehen haben. Da hätte ich ja wieder so ein riesen Kuchenblech. 8|


    Aber da ja ungewiss ist ob das H auch in Zukunft an 30jährige oder erst 40hährige Fahrzeuge vergeben wird oder was weiß ich für Auflagen :les5: mal verlangt werden wäre es ja gut das H zeitnah zu erwerben.


    Was man hat hat man. So mein Gedanke. 8)

  • Also,


    wenn Du beim Tüv ein H-Gutachten machen lässt, bist Du

    nicht gezwungen Dein Auto auch umzumelden. Zahlst halt

    für "nix".


    Allerdings glaube nicht, daß Du zu einem späteren Zeit-

    punkt -wenn die Regeln verändert werden- dann Dein

    Gutachten verwenden kannst. Ob es eine "Haltbarkeits-

    dauer" für H-Gutachten gibt, weiß ich nicht.

  • Auch ich glaube NICHT, dass man sich das "H" quasi aufheben kann...


    Bei eintretender Gesetztesveränderung kann/wird es eine Besitzstandswahrung geben, also eine Beibehaltung des Zustandes für diejenigen, die etwas (hier: H-Kennzeichen) schon HABEN und nicht nur "hätten haben können".


    Gedankenspiel:

    Auto 33 J. alt und H-Prüfung abgelegt; nun wird das Mindestalter von 30 auf 40 Jahre hochgesetzt.


    a.) H-Kennzeichen bereits zugeteilt und damit 'im Besitz' --> Besitzstandswahrung --> H-KZ bleibt

    b.) H-KZ damals zuteilungsfähig, aber bislang nicht zugeteilt --> ab jetzt nicht mehr zuteilungsfähig, da noch nicht 40 Jahre alt --> bekommt kein H-KZ mehr, da die jetzigen Bedingungen nicht mehr erfüllt werden.


    Realität:

    Weihnachten 12/1989 wurden noch viele Motorräder (Ausstellungs-, Lager- und Vorführmodelle) schnell-schnell-schnell zugelassen, da ab 01.01.1990 neue Grenzen für Abgas und Lärm.

    am ersten Arbeitstag in 1990 wären diese Moppeds in D nicht mehr zulassungsfähig gewesen...


    Auch wenn man heute in einer Zeitkapsel, Lager, Ausstellungsraum etc. einen jungfräulichen VW-Käfer Bj. 68 finden würde, könnte der HEUTE nicht mehr "erstmalig für den Verkehr zugelassen werden" obwohl die damalige Gewetzeslage erfüllt werden würde -- nur noch als Gebrauchter, wenn er vorher schonmal zugelassen war (also nicht mehr jungfräulich ist).

  • Wenn ich es richtig verstehe geht es doch nur darum zb. bei der nächsten HU ein H Gutachten machen zu lassen,es aber nicht als Oldtimer zuzulassen!?


    Steht bei einer H Abnahme nicht sowas wie "muss unverzüglich in den Papieren geändert werden "

    Markus


    "Ein intelligenter Mensch ist manchmal gezwungen, sich zu betrinken, um Zeit mit Narren zu verbringen."Ernest Hemingway


    Mein Classic-Line


  • Steht bei einer H Abnahme nicht sowas wie "muss unverzüglich in den Papieren geändert werden "

    nachgeschaut: nein steht nicht drin.

  • Danke. Hätte ja sein können weil dann wäre es ein MUSS.


    Dann würde ich sagen das dieses Gutachten bis zur nächsten HU seine Gültigkeit hat.

    Markus


    "Ein intelligenter Mensch ist manchmal gezwungen, sich zu betrinken, um Zeit mit Narren zu verbringen."Ernest Hemingway


    Mein Classic-Line


  • Dann würde ich sagen das dieses Gutachten bis zur nächsten HU seine Gültigkeit hat.

    so sehe ich das auch - Haltbarkeitsdatum 2 Jahre ab Erstellung

  • Auch wenn man heute in einer Zeitkapsel, Lager, Ausstellungsraum etc. einen jungfräulichen VW-Käfer Bj. 68 finden würde, könnte der HEUTE nicht mehr "erstmalig für den Verkehr zugelassen werden" obwohl die damalige Gesetzeslage erfüllt werden würde -- nur noch als Gebrauchter, wenn er vorher schonmal zugelassen war (also nicht mehr jungfräulich ist).

    Da erinnere ich mich an einen Käfer den der Erstbesitzer nur gekauft hat damit ein Fahrzeug in der Garage steht da er diese sonst hätte abgeben müssen. Der war auch nie zugelassen. Stand mal in einer Autozeitschrift.


    Wenn ich es richtig verstehe geht es doch nur darum zb. bei der nächsten HU ein H Gutachten machen zu lassen,es aber nicht als Oldtimer zuzulassen!?


    Du interpretierst meinen Gedanken genau richtig.


    Wenn also mal so eine Änderung ansteht bzw große Hürden verlangt werden kurz vorher das H Gutachten machen.

  • Kurze Zwischenfrage dazu...


    Für die aktuell wohl noch gültige Bestimmung von 30 Jahren müssen diese ab Tag der Erstzulassung vergangen sein oder reicht hier schon das Baudatum ?


    Frage geht dahin, das meiner EZ 4/92 hat, aber laut VW Urkunde 09/91 gebaut wurde.

    Wird also dieses Jahr 30 Jahre alt, aber erreicht die 30 Jahre von der ersten Zulassung dann erst nächstes Jahr - richtig ?

  • Kurze Zwischenfrage dazu...


    Für die aktuell wohl noch gültige Bestimmung von 30 Jahren müssen diese ab Tag der Erstzulassung vergangen sein

    Erstzulassung (ohne Ausnahme)

  • vor allem spart man (ich) doch enorm an Steuern...


    Oder?!

    kommt drauf an.


    ein 2H mit KLR (Kaltlaufregler) ist wohl -aus steuerlicher- deutlich

    günstiger zu betreiben als die 191,- für's H-Kennzeichen :/


    Und für die rechnet es sich nicht.


    Wer aber keinen KAT oder eben keinen KLR eingebaut hat, für den

    lohnt es sich allemal

  • Eben - mein 2H mit Kat und KLR kostet für die Saison 4-10 genau 71 Euro Steuer.

    Das ist weniger als die Hälfte wie bei einer H Zulassung.

    Auto hat Grüne Plakette bezüglich Fahrten in die Umweltzone...


    Lohnt nicht - daher bin ich auf das H nicht sonderlich scharf.

    Und nur damit ich "immer" fahren kann weil es über das ganze Jahr geht ändert nichts an meiner Freizeit. Da ich ja schon manchmal Probleme habe in der Saison paar KM zu fahren macht es dann "ich kann immer wenn ich will" nicht besser.


    Bescheidene Situation - denken wir nächstes Jahr nochmal drüber nach. Hab EZ 4.92. Geht dieses Jahr eh noch nix

  • Zitat

    Wer aber keinen KAT oder eben keinen KLR eingebaut hat, für den

    lohnt es sich allemal


    Ich habe mal nachgeschaut: Kosten bei Saisonzulassung 4-10 239 Euro, mit H-Zulassung besagte 191 für das ganze Jahr. Für mich hat sich das, finde ich, gelohnt. Aber faktisch war es mir schon verboten, aus der Ausfahrt zu kommen, weil die zugehörige Straße in einer Umweltzone liegt.