Ich habe den Link gefunden und alle nationalen Bauartgehemigungen die vor 2001 ausgestellt wurden benötigen einen Nachtrag also keine Gleichstellung ...also Eintrag..
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Einem Verzicht auf Anbauabnahmen bei früher erteilten Bauartgenehmigungen könnte im Wege von Nachträgen
entsprochen werden, wenn nachgewiesenermaßen die Anleitungen den Anforderungen entspre-
chen. In einzelnen besonderen Fällen bleibt jedoch die Möglichkeit bestehen, im nationalen Ge-
nehmigungsverfahren eine Anbauuntersuchung zu fordern. Ob eine Anbauabnahme im Einzelfall
erforderlich ist, ergibt sich aus dem Wortlaut der jeweiligen Allgemeinen Bauartgenehmigungen
(ABG) bzw. der Nachträge dazu." Ich bewerte die KBA Richtline wie folgt:
Ältere Kupplungen die National vor dem 17.4.01 geprüft sind ,benötigen keinen Eintragung wenn die Montage Anleitung nach 17.4.01 datiert ist und auf die neue Richtlinie verweist ....Ist keine nationale Prüfung vorhanden wie bei der GDW gibt es nur zwei Möglichkeiten ABE nach EWG oder National nach 97/24/EG.
"könnte" heißt: kann nach Berichtigung der Anbauanleitung", somit Berichtigung beim KBA und das macht kein Hersteller bei den geringen Stückzahlen und 99,9% der Gesamtproduktion von 1974 bis 1992 ist eh schon verkauft,
Nachtag zu #11
ww heißt wahlweise
Wenn Ihr eine AHK eingetragen habt ohne ww muß diese permanent am Fahrzeug verbleiben, in einem Betriebsfähigen Zustand ![]()