Das hat mich heute genervt ......

  • Mehr geht nicht ?

    Warum Amtsgericht und nichtz Landgericht


    Mühlhausen und Bad Langensalza: Höchststrafe im Prozess um Unfall mit sieben Toten – vier Jahre Freiheitsstrafe
    Betrunken, zu schnell, ohne Führerschein: Der 35-Jährige, der im April einen schweren Unfall bei Bad Langensalza verursacht hat, wurde zu vier Jahren…
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    Immer ne Handbreit Luft vorm Kühler



    Golf Fabia Hudora

  • Ja. Unser Strafrecht harmoniert nicht mit dem gesunden Rechtsempfinden!


    Das sieht auch der Richter so:

    »Keine Strafe, egal, wie hoch sie ist, ob sie akzeptiert wird oder nicht, bringt die Kinder wieder, bringt keinen wieder. Und das ist das ganz Traurige«, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Richel nach der Urteilsverkündung.


    Der Unfallverursacher muss aber in den Bau, da eine Freiheitsstrafe über zwei Jahren nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

    golf-open-fan
    US-Cabrio 1989 "Wolfsburg Edition", Klima, Servo, 16V-Motor PL, 5Ganggetr., 16V-Auspuff, 16V-Fahrwerk, 4-Scheiben-Bremse, (alles v. 16V Scirocco 2), Ausstellfenster, schwarzes Leder; el. Fensterheber, Chrom

    Fahre ein Golf Cabrio seit 1982

  • Zitat

    Damit wurde das für das Gericht in der Sache höchstmögliche Strafmaß verhängt

    Wenn ich Richter wäre und müßte den Hinterbliebenen der 7 Toten erklären das 4 Jahre das größte Strafmaß in diesem Fall sind dann würde ich anschließend meine Robe an den Haken hängen und mir sofort eine andere Tätigkeit suchen weil ich mich von dem Moment an für meinen Job einfach nur noch in Grund und Boden schäme.

    * PROJEKT PHÖNIX *

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    Warum ist die Windschutzscheibe so groß und der Rückspiegel so klein ?

    Weil das was vor uns liegt viel wichtiger ist als das was mal war !

  • Wenn ich Richter wäre und müßte den Hinterbliebenen der 7 Toten erklären das 4 Jahre das größte Strafmaß in diesem Fall sind dann würde ich anschließend meine Robe an den Haken hängen und mir sofort eine andere Tätigkeit suchen weil ich mich von dem Moment an für meinen Job einfach nur noch in Grund und Boden schäme.

    Muchas gracias :* Genau dieser Gedanke beschlich mich auch, als ich von dem Urteil las.

  • Oder man nutzt sein Amt dafür um etwas zu ändern 😉


    In der Vergangenheit haben sich einige Richter für andere Strafmaße eingesetzt.


    Wenn man die Robe an den Nagel hängt wird es immer so bleiben.

    Markus


    "Ein intelligenter Mensch ist manchmal gezwungen, sich zu betrinken, um Zeit mit Narren zu verbringen."Ernest Hemingway


    Mein Classic-Line


  • Ist es nicht so das wenn die Staastanwaltschaft in Revision geht,vor der nächst höheren Instanz neu verhandelt wird ?

    "Eine Wahrheit kann erst wirken,wenn der Empfänger für sie bereit ist." - Christian Morgenstern

    "Das Volk versteht das meiste falsch;aber es fühlt das meiste richtig." - Kurt Tucholsky

  • Ist es nicht so das wenn die Staastanwaltschaft in Revision geht,vor der nächst höheren Instanz neu verhandelt wird ?

    Laut Interview mit dem zuständigen Staatsanwalt, ist der mit dem Urteil zufrieden.

  • Dem gehört überhaupt kein Führerschein mehr, auch nicht nach 5 Jahren. Von der meiner Meinung nach viel zu milde Strafe für die Todesfälle mal ganz abgesehen.

    Das Dumme ist nur dass solche Urteile " Im Namen des Volkes" gesprochen werden.

    In vielen Fällen werden noch Entschuldigungsgründe angeführt:


    er war bekifft/Alkoholpegel 2+, /schwere Kindheit und und


    Des Volkes Meinung wird dann von 2 Schöffen (AG) ausgesprochen.

    Nur - so hab ich das mehrfach erlebt - wird einer vom Richter in dessen Sinn zur Abstimmung überredet.

    Bei 2 gegen 1 hat des Volkes Stimme auf die Straffestsetzung keinen Einfluss.

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    Golf Fabia Hudora

  • Tja, das Problem ist, dass die Staatsanwaltschaft und das Gericht bei diesem Idioten von fahrlässiger Tötung ausgegangen wurde.

    Und da ist nun mal 4 Jahre die Höchststrafe.

    Wer allerdings total besoffen ohne Fahrerlaubnis losfährt, handelt mMn eindeutig mit Vorsatz und nimmt billigend den Tot anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf.

    Weiter sehe ich den niederen Bewegtgrund erfüllt, da er nur an seinen Vorteil dachte.

    Der Typ hätte wegen 7 fachen Mord lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung eingebuchtet werden müssen!

    [FONT="Comic Sans MS"][COLOR="Blue"]cogito ergo sum hic falsus[/COLOR][/FONT]

  • Tja, das Problem ist, dass die Staatsanwaltschaft und das Gericht bei diesem Idioten von fahrlässiger Tötung ausgegangen wurde.

    Und da ist nun mal 4 Jahre die Höchststrafe.

    Wer allerdings total besoffen ohne Fahrerlaubnis losfährt, handelt mMn eindeutig mit Vorsatz und nimmt billigend den Tot anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf.

    Weiter sehe ich den niederen Bewegtgrund erfüllt, da er nur an seinen Vorteil dachte.

    Der Typ hätte wegen 7 fachen Mord lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung eingebuchtet werden müssen!

    So sehe ich das auch: Im vorliegenden Fall würde ich von einem bedingten Vorsatz ausgehen. Dann müssten Staatsanwaltschaft und Gericht Mord (211 STGB) oder zumindest Totschlag (212 STGB) ausgehen.


    Es wäre dann lediglich zu prüfen, ob „Mordmerkmale“ wie Heimtücke oder „gemeingefährliche Mittel“ vorliegen.


    Hier käme m.E. das Fahrzeug als Mordwaffe in Betracht.


    In einem Berliner Fall wurde der Fahrer wegen Mordes nach 211 STGB verurteilt. Er hatte an einem „Autorennen“ teilgenommen und dabei einen Menschen getötet.


    Weiterhin würde ich falls das Mordmerkmal nicht gesehen wird, nach 212 STGB eine Verurteilung als Totschlag in einem besonders schweren Fall vornehmen, siehe:


    § 212 Totschlag

    (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

    (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

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