H Zulassung ... KLR einfach ausbauen oder austragen lassen

  • Hallo zusammen.

    Mein Golf 1 Cabrio Bj 91 2h Motor hat seid ein paar Wochen eine H Abnahme und auch eine H Zulassung bekommen. Aktuell ist noch der KLR Verbaut den ich aber gerne rausschmeißen möchte. Die Frage ist ob einfach Ausbauen und gut oder ob ich den Offiziell austragen lassen muss? Steuern bezahle ich ja eh mehr durch die H Zulassung.

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  • Mal eine gegen Frage - war der KLR den jemals wirklich eingetragen ?

    Meiner ist es nicht und es reichte damals bei der Zulassungsstelle den Einbau durch die Fachwerkstatt bestätigen zu lassen.



    Aber da ich mal davon ausgehe das der KLR nicht in dem H Gutachten auftaucht, kann man es wahrscheinlich rückrüsten. Er funktioniert ja eh nur in der Kaltlaufphase.


    Was stört Dich aber grundsätzlich daran, das Du ihn ausbauen willst ?

  • Dadurch das er ja eine andere Abgasnorm erfüllt ist er auch eingetragen. Möchte eben nur keine Probleme mit der Rennleitung haben falls mal eine Kontrolle kommt und die das nachschauen. Man weiß ja nie. Es stört mich zum einen die Optik und eigentlich benötigte ich ihn ja jetzt auch nicht mehr da ich ja eh mehr Steuern zahle durch das H Kennzeichen.

  • Nein es geht mir nicht nur um die Optik. Hauptgrund ist das er doch nur wegen der Steuer vergünstigung eingebaut wird die ja nun mit dem h Kennzeichen hinfällig ist.

  • Hallo zusammen.

    Mein Golf 1 Cabrio Bj 91 2h Motor hat seid ein paar Wochen eine H Abnahme und auch eine H Zulassung bekommen. Aktuell ist noch der KLR Verbaut den ich aber gerne rausschmeißen möchte. Die Frage ist ob einfach Ausbauen und gut oder ob ich den Offiziell austragen lassen muss? Steuern bezahle ich ja eh mehr durch die H Zulassung.

    aaaaaalso:


    mich beschäftigt das Thema ebenfalls (wenn auch bei meinem anderen Auto).


    Es ist wohl so: man bzw. die Zulassungsstelle darf die Steuer- o. Schadstoff-

    klasse zwar verbessern, nicht aber verschlechtern und entspechend ändern.


    D.h.: ist ein KLR verbaut, steht es Dir frei, den wieder auszubauen, nur wird

    die -steuerliche- Änderung niemand mehr vornehmen.


    Ich hatte bei meinem (anderen) Auto einen KLR durch die Werkstatt verbauen

    lassen (komisch, irgendwie war der gar nicht richtig angeschlossen.....*hust*)

    und die Steuerklasse ändern lassen. Nun steht im März die H-Abnahme und

    Umschreibung der Papiere an. Ich werde den Leiter der Zul.-Stelle mal zu

    dieser Sache befragen, fürchte aber, daß das nix wird mit der "Austragung"

    des KLR und dann Änderung auf "H".....


    ich berichte dann (wenn gewünscht)

  • Die Abgasklasse darf immer verbessert werden - doch NIE verschlechtert.


    Unabhängig davon ob H-Kennzeichen oder nicht - das ist vollkommen peng.


    Aus diesem Grund sind z.B. 2er Gölfe mit Baujahr bis 1985 extrem gefragt - für Motoren wie z.B. 2 Liter 16 V mit 45er Webern *schön war die Zeit* - weil die keinen Kat hatten und darum auch keinen brauchen.


    Wenn du erst mal einen Kat hast wirst du ihn nie mehr los. Wenn du deine Abgasklasse mit Minikat oder KLR verbessert hast wirst du sie auch nie mehr los. So einfach ist das 8)

  • Das heißt im klartext es MUSS alles so bleiben oder wie soll ich das verstehen? Mir reicht es definitiv aus den KLR aus zu bauen. Ich kenne kaum jemand dessen KLR noch "offiziell " funktioniert. Steuerlich kann ich eh mich nicht mehr verschlechtern da H Kennzeichen und 190€ steuern. Ohne H Kennzeichen waren es ja mit KLR 121€, also stehe ich mich ja schon schlechter. Es geht mir auch nicht um den Steuersatz sondern einfach nur um den Ausbau des KLR!

  • Das heißt im klartext es MUSS alles so bleiben oder wie soll ich das verstehen? Mir reicht es definitiv aus den KLR aus zu bauen. Ich kenne kaum jemand dessen KLR noch "offiziell " funktioniert.

    Ausbauen kannst Du auf jeden Fall, wenn Du auf "H" umgeschlüsselt hast/bist.

  • Ich werde meinen Kumpel der auch Gutachter ist morgen mal anrufen und mir meine Wissenslücke bestätigen lassen - ich wüßte nicht das man den KLR rauswerfen darf. Ob er nun funktionell ist oder nicht sei mal dahingestellt :saint:


    Jetzt will ich das wissen :)


    Das Internet lügt ja bekanntlicher Weise zu 50% ;)

  • Wenn das Ding in den Papieren eingetragen ist, muss es beim Ausbau auch wieder ausgetragen werden. Ist aber auch weiter kein Problem, auf Auslieferungszustand zurück geht immer.

    Ich habe den nachgerüstet U-Kat an meinem EX nach dem H auch austragen lassen (leer war er eh schon beim Vorbesitzer)

  • Ich werde meinen Kumpel der auch Gutachter ist morgen mal anrufen und mir meine Wissenslücke bestätigen lassen - ich wüßte nicht das man den KLR rauswerfen darf. Ob er nun funktionell ist oder nicht sei mal dahingestellt :saint:


    Jetzt will ich das wissen :)


    Das Internet lügt ja bekanntlicher Weise zu 50% ;)

    Das hört sich nach einem guten Plan an. Lass es mich hier gerne wissen wie seine Meinung dazu ist.