Frage an Vermieter / Mietvertragrecht

  • Moin,


    kurze Frage. Ich wohne in einer Mietwohnung. In der Wohnung sind einige Erco Leuchten verbaut, die man normalerweise in Praxen oder Büros findet. Ich zahle 10€ jeden Monat Miete für diese Leuchten. (Bitte fragt mich nicht warum, hatte das damals so akzeptiert und ist/war soweit auch i.O. für mich). Die Leuchtmittel (Osram Dulux L / 18W/830), gehen leider an einer Leuchte öfters kaputt und flackern. Nur Austausch hilft.


    Jetzt die eigentliche Frage: Wenn ich für die Leuchten Miete zahle, sind meines Verständnis auch die Leuchtmittel enthalten. Bin mir da aber nicht sicher. Bei Kleinreparaturen ect. greift ja diese 50€ Regel. Wie sieht das hier aus? Ich sehe nicht ein dass ich für diese hässlichen Miststücke jedes Jahr 120€ bezahle und dann die Leuchtmittel selber bezahlen muss. Die sind auch kein Schnapper. Letztes Mal hat der Vermieter die bezahlt aber nur mit Seufzen.


    Würde ja gerne eigene Leuchten haben, mit kostengünstigen Leuchtmitteln, geht aber nicht.


    Vielleicht hat da jemand Ahnung. Gegoogelt habe ich, aber die Antworten warten noch nicht zufriedenstellend.


    Hier eine der Dinger:


    Danke

    Grüsse

  • Was sagt denn dein Mietvertrag? Die Leuchten sollten ja extra erwähnt sein wenn nicht sogar einen eigenen Mietvertrag haben.


    Wenn das Gehäuse,Fassung usw defekt ist,ist es Vermietersache (Instandhaltung). Das Leuchtmittel selbst ist wie ein Verschleißteile und wird vom Mieter getragen außer es ist über der Grenze der Kleinreparaturklausel.


    Du könntest es auch anders machen und die vorhandenen Leuchten demontieren und gegen eigene tauschen. Die alten musst du einlagern und beim Auszug wieder einbauen. Zahlen musst du trotzdem weiter. Oder du sprichst mit deinem Vermieter das die Teile abgebaut werden und der Mietvertrag für die Leuchten gekündigt wird.


    Aber es muss auch einen Grund haben warum die eine Leuchte häufiger defekt ist als der Rest. Das muss der Vermieter dann zahlen.

    Markus


    "Ein intelligenter Mensch ist manchmal gezwungen, sich zu betrinken, um Zeit mit Narren zu verbringen."Ernest Hemingway


    Mein Classic-Line


  • Korekt beantworten kann dir dies am ehesten der MIETERVEREIN.

    Meiner Meinung nach sollte eine Instandsetzung zu lasten des Vermieters gehen,ist ja anderen defekten an verbauten Teilen in der Wohnung ja auch so.

    "Eine Wahrheit kann erst wirken,wenn der Empfänger für sie bereit ist." - Christian Morgenstern

    "Das Volk versteht das meiste falsch;aber es fühlt das meiste richtig." - Kurt Tucholsky

  • Was sagt denn dein Mietvertrag? Die Leuchten sollten ja extra erwähnt sein wenn nicht sogar einen eigenen Mietvertrag haben.

    Ja, die sind einzeln ausgeführt im Mietvertrag mit 10€.


    An demontieren habe ich auch gedacht, jedoch haben die einen 3-phasigen Anschluss. Jedenfalls die im Schlafzimmer; die Dreifache.


    Ich spreche den Vermieter nochmal an, der wohnt ja direkt unter mir. Ist aber immer etwas schwierig mit dem Herren. Eigentlich umgänglich mit seinen 80 Jahren. Wollte da jetzt auch nicht so ein Fass aufmachen, nur mal wissen ob wenn ich ihm sage dass er die Zahlen muss, weil ich dafür separate Miete zahle, ich damit auch richtig liege. Letztes Mal hat das so geklappt ^^


    Im übrigen habe bereits 720€ bezahlt für die Leuchten seit dem ich hier wohne... ^^ ;( =O Darf man auch nicht drüber nachdenken.

  • Am besten ist immer ein konstruktives Gespräch mit einer einvernehmlichen Einigung.

    Am besten mit der Rechnung von oben wie viel Du bereits dafür bezahlt hast.

    Und das ganze mit der Zielsetzung die Dinger samt der 10,-€ zu entsorgen.

    Gruß aus Bielefeld


    Stephan


    22229-9e89c1bfd41a93201ec-png

  • Korekt beantworten kann dir dies am ehesten der MIETERVEREIN.

    Meiner Meinung nach sollte eine Instandsetzung zu lasten des Vermieters gehen,ist ja anderen defekten an verbauten Teilen in der Wohnung ja auch so.

    Den Mieterverein kann man,zumindest in Dortmund, in der Pfeife rauchen. Wir als Vermieter hatten mit denen schon öfter zu tun. Zum Schluss antworten die nicht mal mehr. Und nein,wir sind keine Abzocker und kümmern uns,sofern wir informiert werden. Wir lassen uns aber von den Mietern ungern verarschen und das kommt seit einigen Jahren öfter vor.


    Bezüglich der Instandsetzung: es kommt auf den Mietvertrag und die darin befindliche Klausel an. Es kann sogar sein das die nichtig ist. Das kann aber nur ein Anwalt bzw wenms blöd wird zum Schluß ein Gericht entscheiden.

    Markus


    "Ein intelligenter Mensch ist manchmal gezwungen, sich zu betrinken, um Zeit mit Narren zu verbringen."Ernest Hemingway


    Mein Classic-Line


  • Da gibts unterschiedliche Aussagen, man müsste den Mietvertrag einsehen. :eye:


    Denn:


    Eine gültige Kleinreparaturklausel führt dazu, dass der Mieter die Kosten der Glühbirne / des Leuchtmittels zu tragen hat.


    Selbstverständlich kommt es hier auf den Wortlaut an, der nicht vorliegt.


    Der Wechsel ist Sache des Vermieters, d.h. die Ausführung. Die Kosten hat aber A zu tragen.

    Nach § 28 Abs. 3 S. 2 II. Berechungsverordnung, die bei eine Kleinreparaturklausel zu beachten ist, gehört "das Beheben kleiner Schäden an den


    Installationsgegenständen für Elektrizität."

    Darunter fallen neben Steckdosen und Schaltern auch "Raumstahler" (Harz / Riecke / Schmidt/ Unnützer, Handbuch des Fachanwalts für Miet- und


    Wohnungseigentumsrecht, 2015, III. Kleinreparaturen, Rdnr. 125).

    Ein Raumstrahler ist auch eine Deckenlampe, auf die der Mieter häufigen Zugriff hat und die zum unmittelbaren Mietobjekt gehört.

    Nicht dem Zugriff des Mieters unterliegen unter Putz verlegte Elektroleitungen.


    § 28 Abs. 3 S. 2 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) regelt eine Verringerung der jährlichen Instandhaltungskostenpauschale um


    1,05 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche

    ,

    Wenn der Mieter die Kosten für "kleine Instandhaltungen" in der Wohnung trägt. Dazu gehören Reparaturen an Installationsgegenständen wie Elektrizität, Wasser und Gas sowie Heizungen und deren Rohrleitungen.



    Geltungsbereich: Diese Regelung findet Anwendung, wenn vertraglich vereinbart wurde, dass der Mieter die Kosten für bestimmte kleine Instandhaltungen
    übernimmt.

    Anwendung: Die Pauschale aus Absatz 2 wird um1,05 Euro pro Quadratmeter reduziert.
    Inhalt der "kleinen Instandhaltungen": Die Verordnung definiert kleine Instandhaltungen genauer als das Beheben kleiner Schäden an ausgewählten


    Installationsgegenständen. https://www.frag-einen-anwalt.…-Gluehbirne--f285076.html


    Vermieterin will Elektriker, wer zahlt?
    Hallo, eigentlich haben wir mit unserer Vermieterin kaum Probleme - solange wir nicht an die Wohnmasse (Wände) wollen. Sobald ich auch nur ein Regal…
    www.vermieter-forum.com



    Die Lampe ist mit vermietet, also darf man sie nicht so einfach ohne sein Einverständnis austauschen.


    ABER: Er muss als Vermieter auch dafür sorgen, dass das Ding funktioniert bzw. einen Ersatz besorgen, wenn es nicht mehr zu reparieren ist.



    P.S. Das hatte ich auch noch nicht, eine Lampe, die mit vermietet wird... Was steht denn in seiner Mitteilung fürs Finanzamt... :überz:


    Ist die noch erlaubt,, ansonsten hätte man da anders dran gehen können?


    Aber mit 80, da wär ich vorsichtig wegen son paar Euro... Nächsten Mietvertrag vorher prüfen.


    Wenns vor Gericht geht, zählt der Mietvertrag, unter einem bestimmten Wert wirds eh wegen Bagatelle eingestellt... :wurf1:


    ²³

    Das Leben ist eine Reise, die heimwärts führt. Man sieht die Sonne langsam untergehen und erschrickt doch,


    wenn es plötzlich dunkel ist.  :sarg: :facepalm: :cry:

    3 Mal editiert, zuletzt von todi ()

  • Ne, ne, alles gut. Ich wusste ja was ich unterschreibe, somit passt das. War damals froh die Wohnung, 500m von meinem Kind entfernt, zu bekommen. Morgen gehe ich mal runter und spreche mit ihm was wir machen :thumbup:

  • Ich würde das in Gesamtrelation zur Höhe der Miete der Wohnung sehen. Wenn die Miete OK oder sogar günstig ist und der Vermieter das nun partout nicht rausnehmen will... dann sehe die 10 Euro nicht extra sondern inklu. Bau die Dinger ab und montier deine eigenen Lampen. Lagere sie dann bis zum Auszug im Keller ein und fertig.

  • ja, aber es ist schon Käse , über 30 Jahre alte Beleuchtungstechnik mit mieten zu müssen und nicht austauschen zu können


    ....

    Mein Lieblingsplatz ist ganz dünnes Eis ........

  • Ich würde das in Gesamtrelation zur Höhe der Miete der Wohnung sehen. Wenn die Miete OK oder sogar günstig ist und der Vermieter das nun partout nicht rausnehmen will... dann sehe die 10 Euro nicht extra sondern inklu. Bau die Dinger ab und montier deine eigenen Lampen. Lagere sie dann bis zum Auszug im Keller ein und fertig.

    Das darf er nicht ohne Zustimmung, da es keine bewegliche Sache ist. :les5:


    Das Austauschen von Lampen ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt, wenn dadurch bauliche Veränderungen vorgenommen werden.


    Ich weiß, Korinthen, kann aber nichts für, wenn man es eng sieht :shrug:


    ²³


    Das Leben ist eine Reise, die heimwärts führt. Man sieht die Sonne langsam untergehen und erschrickt doch,


    wenn es plötzlich dunkel ist.  :sarg: :facepalm: :cry:

    3 Mal editiert, zuletzt von todi ()

  • Beitrag von Sharky ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • Ich sehe das echt problematisch, wie oft will der Vermieter die noch verkaufen ? Das ist, wie gesagt Technik aus Ende der 80er , Anfang 90er Jahre also locker 35 Jahre alt ... war damals nicht billig, ist aber längst abgeschrieben und schon lange nicht mehr Stand der Technik. 35 x12 x10 = 4000€ = 8000 DM ... sollen die auch noch hängen wenn die 50 Jahre alt sind ??


    Ich würde sagen, er soll die Miete um den 10er erhöhen, aber den Kernschrott bitte abholen .....

    Mein Lieblingsplatz ist ganz dünnes Eis ........