Er parkte und schraubte die Kennzeichen der G Klasse (Dortmund) an den BMW und holte aus dem Benz andere Kennzeichen (Unna) die er an selbigen schraubte.
Das klingt nach einer Straftat: gemäß § 22 StVG – Kennzeichenmissbrauch!
Das Fahren mit falschem Kennzeichen zieht dieselbe Strafe nach sich wie andere Formen des Kennzeichenmissbrauchs. Solange die Tat durch andere Vorschriften nicht mit einer schwereren Strafe bedacht wird, kann den Täter eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe erwarten.
Zudem würde er, wenn er mit dem falschen Kennzeichen fährt, ohne Versicherungsschutz fahren!
Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist in Deutschland ein schweres Vergehen und kann zu folgenden Strafen führen:
- *Geldstrafe:* Bis zu 2.000 Euro
- *Fahrverbot:* Bis zu einem Jahr
- *Punkte in Flensburg:* Bis zu 3 Punkte
- *Entzug der Fahrerlaubnis:* In schweren Fällen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden
Außerdem kann der Fahrzeugführer haftbar gemacht werden, wenn er ohne Versicherungsschutz einen Unfall verursacht. In diesem Fall kann er für die gesamten Schadensersatzansprüche haftbar gemacht werden [2].
Es ist wichtig zu beachten, dass das Fahren ohne Versicherungsschutz nicht nur teuer werden kann, sondern auch zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen kann, wenn man für Unfallschäden haftbar gemacht wird. Es ist daher ratsam, immer eine gültige Kfz-Versicherung abzuschließen.