Hallo,
ich habe mein Cabrio ebenfalls bei einer „normalen“ Versicherung aich Kasko-/Teilkasko versichert, Beitragssatz bei 30%. Für die Kasko-/Teilkasko habe ich ein Wertgutachten erstellen lassen, WBW 18.200€, damit dieser Wert versichert ist.
Bei einem Unfall, bei welchem der Gegner schuld ist, würde ich auf Basis des Wertgutachtens den Schaden abrechnen.
Da gibt’s m.W. keinen Unterschied zwischen normaler und Oldtimerversicherung. Aber nicht alle Versicherer akzeptieren H-Kennzeichen.
Wichtig ist in jedem VW Falle ein aktuelles Wertgutachten, das alle 2 - 3 Jahre aktualisiert werden sollte. Ohne ein solches bieten die Versicherer für „alte Kisten“ möglicherweise nur ein Trinkgeld an. Besonders schlimm ist es bei Totalverlust durch Unfall, Diebstahl oder Brand.
Ein Kfz-Sachverständiger hat dann ja kein Objekt zur Wertermittlung..