Tja, das Problem ist, dass die Staatsanwaltschaft und das Gericht bei diesem Idioten von fahrlässiger Tötung ausgegangen wurde.
Und da ist nun mal 4 Jahre die Höchststrafe.
Wer allerdings total besoffen ohne Fahrerlaubnis losfährt, handelt mMn eindeutig mit Vorsatz und nimmt billigend den Tot anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf.
Weiter sehe ich den niederen Bewegtgrund erfüllt, da er nur an seinen Vorteil dachte.
Der Typ hätte wegen 7 fachen Mord lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung eingebuchtet werden müssen!
