Pflicht ab 01.01.1991 Genehmigungsdatum in der BRD. Steht davon nichts im Typenschein, musst du auch nichts nachrüsten bei einem Oldtimer.
Oldtimer haben eine begrenzte Nachrüstpflicht, so zum Beispiel im Fall von fehlenden Warnblinkanlagen. Die Nebelschlussleuchte fällt hingegen nicht unter diese Regelung, Oldtimer müssen sie also nicht nachrüsten. Denn: die Betriebserlaubnis für Oldtimer orientiert sich an den Anforderungen, welche zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültig waren – derartige Änderungen würden zudem die Originalität und den Wert historischer Fahrzeuge vermindern. Für Oldtimer gilt daher keine Nebelschlussleuchten-Pflicht.
Zur Regelung Österreich hab ich noch nichts treffendes gefunden. Hier sollte aber auch der Typenschein passend zum Fahrzeug herangezogen werden.