Beiträge von acki

    Wir durften mal im Auftrag des Leiters der VW-Motorenentwicklung einen VR6-Motor in das Cabrio pflanzen.

    Du hast da wohl keinen Kontakt mehr irgendwohin?

    Bei uns fast alles problemlos eintragbar aber bei euch wieder ne Hürde.
    Dabei sind VR6,G60 & Co alte Hüte im 1er bzw 1er Cabrio, mittlerweile sogar mit H Zulassung.

    Ja, bei uns ist das deutlich strenger. Sieht man auf der Umkehrseite aber dann auch am generell sehr guten Zustand der Fahrzeuge aus der Schweiz. Aber wo ein Wille, da ein Weg. Und wenn's halt im schlimmsten Fall mit Geld zu lösen ist.

    passend

    Basiert halt alles auf dem ursprünglichen EA827.

    kann ich Dir gerne mal schicken

    Das wäre toll! acki@golfcabrio.ch (.ch nicht .de)

    Alternativ kannst Du auch gerne beim Jahrestreffen mal den 2E im Vergleich zum 2H fahren, ist zwar leistungsmäßig kein G60 aber trotzdem deutlich merklich.

    Immer gerne! Wobei für das Projekt der G60 gesetzt ist. Ist für mich ein ikonischer Motor mit dem Spirallader und ich bin eh auch ein bisschen Ladedrucksüchtig ^^


    Zudem, falls ich das multiplizieren möchte, lässt sich die Idee mit dem G60 sicher besser vermarkten.

    soweit mir -vom Hören-Sagen - bekannt

    Hast Du da irgend ein Beleg oder so dazu?

    Vielen Dank für den wertvollen Input!

    Mir kommt gerade in den Sinn, dass ich in Osnabrück noch nen Kontakt habe, der die Klassik unter sich hat. Ich hoffe, ich finde den Zettel mit der Email wieder und der arbeitet noch dort. Dann könnte ich da mal anklopfen.


    Wie sieht es denn aus wenn das Auto in Deutschland zugelassen wird, TÜV und Eintragungen bekommt und dann wieder in die Schweiz exportiert wird?

    Chancenlos.

    Die hier erwähnten sind alle für Zwischenwelle, Steuergerät mit Hallgeber ohne Unterdruck und weisen optisch keine klaren Unterschiede auf. Deshalb versuche ich rauszufinden, ob sie untereinander tauschbar sind, bevor ich x Teuronen verbrenne :)

    Aaaah dann stöbere ich mal in meinen Repleitfäden wenn die wieder eingeräumt sind. Danke für den Hinweis!! :) :)


    Anderer Gedanke: Wird bei den Hallgeber-ZV ohne Unterdruck nicht die Verstellung über das Steuergerät geregelt?

    Hi zusammen


    Mir geistert schon eine Weile die Idee für den G60 Umbau im Facelift-Cabrio durch den Kopf.

    Ja, sogar bei einem Originalfetischisten wie mir hat sowas Platz. :D :D

    Den Umbau erachte ich als zeitgenössisch und wie das 16v Cabrio hat meiner Meinung nach hier VW einfach die Modellpflege vergessen.


    Die technische Seite ist mir eigentlich komplett klar, der Umbau sollte für mich keine Überraschungen bereit stellen.


    Was für mich die grösste Hürde wird, ist die Eintragung, da Schweiz.

    Ich zitiere mal unsere Gesetzgebung:

    Zitat

    Eine Steigerung der Motorleistung um mehr als 20 Prozent darf nur vom Fahrzeughersteller oder von der -herstellerin vorgenommen werden oder wenn er oder sie erklärt, dass sich das Fahrzeug dafür eignet.


    Der zweite Teil des Satzes bietet überhaupt eine Möglichkeit, damit theoretisch durch zu kommen.


    Grundsätzlich habe ich zwei Möglichkeiten:

    • Ich beauftrage das DTC mit der Prüfung und Eintragung, bin dann aber 10k€+ los
    • Ich kriege so eine Bescheinigung von VW - da müsste halt z.B. drin stehen, dass sich das 98PS Cabrio dafür einigt weil die Bodengruppe vom Scirocco 2 ist, den es bis max. 139PS gab und es somit unter 20% sind oder sonst einfach dass die Festigkeit reicht und man Bremsanlage xy (z.B. Scirocco 2 16v) nachrüsten soll.


    Nun meine Frage an Euch:
    Weiss jemand, ob es von VW irgendwelche Bescheinigungen in diese Richtung gibt?

    Den Umweg über die AMAG (Generalimporteur Schweiz) möchte ich tunlichst vermeiden - die sind geldgierig und als Verhinderer bekannt.


    Danke!
    LG Acki