Selbst im alten Fahrzeugbrief sind die 75KW eingetragen.
Ja, aber ....
das ist nicht der ab Werk mitgelieferte Brief:
die alten Briefe von damaligen Neuwagen hatten immer im Feld Erstzulassung kein eingedrucktes Datum, das wurde damals bei der Erstzulassung im Straßenverkehrsamt per Stempel ausgefüllt.
Außerdem wurde ab Werk auch besser in die Zeilen gedruckt. Leider ist kein Bild von der Innenseite unter Feld 34 dabei, dort sollte dann der Aussteller beschrieben sein, aber das haben die ja schön in das leere andere Feld gedruckt.
Das ganz klar ein durch ein Straßenverkehrsamt neu ausgestellter alter Brief.
Und die 75 kW würde ich in dem Zusammenhang mal als Tippfehler betiteln, die 5 ist ja genau über der 2! Bei ganzen 3 kW "Leistungszuwachs" gehe ich mal nicht von einer Leistungssteigerung aus. 
Hatte vor 1,5 Jahren ein ähnliches Problem beim Ummelden des Wohnwagens, da hatte 18 Jahre zuvor ein Straßenverkehrsamt bei Anmeldung nach Einfuhr aus NL mit TÜV Gutachten ein I und ne 1 in der FIN vertauscht, ist aber zwischendurch 9x ohne Beanstandung durch die HU gegangen. 
Und mir ist es dann aufgefallen als ich die Vollmacht für die Zulassung geschrieben habe.