Plaketten zugeschickt ??? Im Leben nicht .... das sind Urkunden ?!?!?!?
Abmelden hab ich nun schon mehrfach gemacht......
Aber .....
Was sind Stempelplakettenträger ????
"Schritt für Schritt: So funktioniert’s
1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette muss freigelegt werden
5. Antragsdaten werden automatisiert validiert
6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
7. Eingaben und Antragstellung bestätigen
8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
10. Zulassungsbescheid ausdrucken und mitführen, vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
11. Die Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
12. Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständige Zulassungsbehörde wenden."
Quelle :
https://bmdv.bund.de/SharedDoc…te-fahrzeugzulassung.html