Hallo Zusammen,
aus gegebenem Anlass würde ich gerne eigenes Fehlverhalten nutzen, um anderen, die auch uninformiert sind, Probleme zu ersparen.
Wie einige wissen, hatten meine Eltern einen landwirtschaftlichen Betrieb. Mit Aufgabe dessen, wurde ein Traktor mit Anhänger (8t zulässiges Gesamtgewicht) behalten, um bei Bedarf für uns selbst und auch im Rahmen von Nachbarschaftshilfe, den Traktor mit Anhänger zur Verfügung zu stellen. Dieser wurde dann meist selbst durch meinen zwischenzeitlich verstorbenen Vater, oder mich gefahren.
Mir war nicht klar, dass wir in diesen Fällen ohne passenden Führerschein, ohne Zulassung und ohne Versicherung unterwegs waren.
Der Reihe nach.
Als Land- und Forstwirt (LoF) darf man mit dem "Traktorführerschein" (Klasse L oder T, je nach Traktorgröße) fast alles bewegen, alles kein Problem. Der Traktor hat ein grünes Kennzeichen (mit Versicherung + HU) und der Anhänger ein "Folgekennzeichen" (gleich wie der Traktor, ohne Zulassung für den Anhänger, ohne separate Versicherung und ohne HU).
Damit darf dann aber nur LoF Arbeit erledigt werden.
Brennholz oder Bauschutt zählen z.B. nicht (!) zu LoF Arbeit, selbst wenn diese vom oder für den LoF Betrieb sind.
Ist man nun "Hobbylandwirt" also ohne angemeldetes Gewerbe, muss der Traktor ein schwarzes Kennzeichen erhalten, sonst ist es Steuerhinterziehung. Der Anhänger brauch eine eigene Zulassung (was bei vielen Anhängern garnicht möglich ist) und entsprechend gültige HU und Versicherung.
Mit dem Traktorführerschein (oder PKW-Führerschein, der den Traktorführerschein inkludiert) darf man zwar dann diesen Traktor mit schwarzem Kennzeichen auf der Straße fahren, aber nur noch mit einen Anhänger bis max. 3,5t zul. Gesamtgewicht... Die meisten landwirtschaftlichen Anhänger liegen da weit drüber. Um diese ziehen zu dürfen, braucht man dann den "LKW-Führerschein" (Klasse C oder CE)
Ihr könnt euch selbst ausmalen, wieviele Vergehen man begehen würde, wenn man einen Traktor mit grünem Kennzeichen, Anhänger mit 8t-zul GG und mit Holz oder Steinen, Sand usw. beladen bewegen würde.
Mein Traktor ist darum zwischenzeitlich abgemeldet und wird nur noch auf dem Hof (Privatgelände) bewegt. Dafür braucht es dann weder Kennzeichen, noch Führerschein
bei Interesse gerne selbst nachlesen:
Wer darf zulassungsfreie Anhänger ziehen und wer nicht? | agrarheute.com
Danke fürs Lesen.