Ist das im Rahmen einer historischen Darstellung nicht erlaubt?
Happy Birthday Hendrik !
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Ich wäre da vorsichtig, hatte die Thematik erst mit Artikeln aus der Nazizeit, da muss das Hakenkreuz oder entsprechende Symbole verdeckt sein.
Wer legt denn fest, ob es sich um eine historische Darstellung handelt?
Ist sicher auch Auslegungssache, aber wer braucht das Bild schon, lieber vermutlich entstehenden Diskussionen aus dem Weg gehen?
Das Hakenkreuz | Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung
Die Verwendung und das Zeigen des Hakenkreuzes als verfassungsfeindliches Symbol ist strafbar, wenn es nicht zum Zweck der Aufklärung oder der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen geschieht. § 86 Abs. 3 und § 86 a Abs. 3 StGB enthalten dazu eine so genannte Sozialadäquanzklausel.
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golf-open-fan würdest du bitte das dritte Bild zensieren oder löschen, vorsichtshalber.
@die anderen
Um was geht's jetzt eigentlich, Geburtstag oder historische Autos?
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Das beanstandete Bild ist ersetzt.
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...auch von mir ien nachträgliches " HAPPY BIRTHDAY" !!!