Lucky hat recht. Nicht der WBW von 2022 ist maßgeblich, sonder der jetzige.
Dafür hast du ja Rechtsschutz!
Weitere Ansprüche würde ich ebenfalls geltend machen (sofern die gegnerische Versicherung eintrittspflichtig ist): Das ist dann Nutzungsausfall für die vom Gutachter festgestellte Dauer der Wiederbeschaffung. Dafür käme m.E. eine geschätzte Dauer von 2 - 3 Wochen in Betracht - oder Mietwagenkoste. Die aber nur per Nachweis.
Was den Restwert betrifft, würde ich an deiner Stelle überlegen, den Wagen nicht dafür abzugeben. Zugegeben, das ist schon eine Hausnummer (5.000€).
Werthaltig sind insbesondere die sehr gute und komplette Sportline Innenausstattung, das komplette Verdeck, Motor und Getriebe, Radio oder Soundanlage, Sportline-Lenkrad, sowie Servolenkung und was sonst noch so zu gebrauchen ist.
Je nachdem, was für ein Ersatzfahrzeug du kauft (wenn es wieder ein G1C ist), kannst su den damit wieder deinen Wünschen nach ausstatten .
Ich habe es immer so gehalten.