Bei Diebstahl sollte ein Gutachten hilfreich sein. Es sei denn, die Versicherung stellt sich quer.
Vor Gericht zählt das Gutachten nicht, da Parteiengutachten.
Es wird ein Gutachter beauftragt, der - total überteuert - ein Wert ermittelt.
Bei mir hat der Gerichtsgutachter das Classic-Data Gutachten, meine umfangreichen Unterlagen und Fotos eingesehen.
Dann wurde das Gutachten erstellt - auch mit Vergleichspreisen aus dem Internet - mit dem Ergebnis:
Etwas mehr als das Alte, da ja auch schon 2 Jahre alt.
Glück gehabt ![]()