Der G1 hat nun mal wie auch der G2, der Käfer?, die G-Klasse, etwas bei Jeep und x Motorräder die 7" Scheinwerfer. Sprich Glas und Reflektor (wenn man mal H4 nimmt) sind gleich, nur die Befestigung im jeweiligen Auto unterscheidet sich.
Wenn ein Scheinwerfer die Freigabe vom KBA als Scheinwerfer hat, dann sollte ich die doch in jedem passenden Fahrzeug als Scheinwerfer nutzen dürfen. Oder sind diese Gutachten als Scheinwerfer in Fahrzeug X erstellt? Bzw. kann es beides sein?
Was manche gerne als rote Blinkergläser für vorne nutzen weil sie ein E haben sind aber lt. dem E Begrenzungsleuchten und sind als Blinkerglas illegal. Aber die LED werden ja wohl nicht als Nebenleuchten freigeben sein sondern als Scheinwerfer.
edit: da war Guido schneller...