Ich hörte, die von Guido angesproche Ausnahme gilt nur für französische Oldtimer.
Das ist halt, wenn jedes Land sein eigenes Süppchen kocht
aus dem 3. Link da oben aus meinem Beitrag kopiert :
"
Für Oldtimer besteht eine offizielle Ausnahme bislang nur in Paris und nur für französische Oldtimer mit einer Carte Grise de Collection (Vermerk "Vehicule de Collection"). Allerdings werden nach Auskunft des französischen Oldtimerverbandes F.F.V.E Fahrzeugen mit deutscher H-Zulassung die gleichen Rechte eingeräumt...."
deshalb schieb ich "sehr schwammig" .....