Wo finde ich diese Verlegerichtlinien ???
Für Cu..Ni..Fer gibts ne ABE :
https://www.ojd.dk/wp-content/uploads/2018/03/Herstellerzertifikat_Bremsleitung.pdf
Darin sind die Montagevorgaben angegeben : (S.11)
Befestigung
Die Bremsleitung wird an den originalen Bremsleitungsbefestigungspunkten befestigt.
Die maximale Einspannlänge der Austauschbremsleitung darf 500 mm nicht
überschreiten.
Der minimal zulässige Biegeradius muss mindestens das 5-fache des Leitungsdurchmessers betragen. Der maximale Biegewinkel darf 180° nicht überschreiten
Kombinierbarkeit
Die Bremsleitungen können mit den originalen Bremsleitungen verbunden werden. Zum Verbinden der Austauschbremsleitungen mit den Originalbremsleitungen dürfen nur Bördelverbindungen hergestellt werden. Es darf nur die Bördelform E und/oder F gemäß DIN 74234
verwendet werden. Das Drehmoment der Fittings ist gemäß der Herstellervorgabe zu wählen. /
Der maximale Abstand zwischen der Befestigung und der Trennstelle der Bremsleitung darf 100 mm nicht überschreiten
Eine defekte Originalbremsleitung soll als Ganzes gegen eine Austauschbremsleitung ersetzt werden. Jeder Originalbremsleitungsabschnitt darf nur einmal mittels einer Austauschbremsleitung repariert werden. Mehrere Abschnittsreparaturen an einer Bremsleitung sind unzulässig. Eine defekte Originalbremsleitung soll möglichst als Ganzes gegen eine
Austauschbremsleitung ersetzt werden.
Ich denke mal, das weicht nicht sonderlich von den Vorgaben für Stahlleitungen ab.
Was mich mehr wundert , ist auf S14:
7. Abnahme des Anbaus
Eine Änderungsabnahme gemäß §19(3) StVZO (Prüfung des Ein- oder Anbaus der
Fahrzeugteile und die Überprüfung der vorgeschlagenen Auflagen) durch einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kfz-Verkehr ist erforderlich. I
Ja watt den nun ???
Ich dachte ABE ist anbauen , ABE mitführen, gut ist .
Teilegutachten ist anbauen , eintragen ... gut ist
Nun steht da ABE ------ aber auch eintragen ?!?!?