1990 hatte VW für das Cabrio allgemein eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Dummerweise wurde dieser Eintrag bei der Umstellung ab 2004 auf die neuen Zulassungsbescheinigungen oft nicht übernommen .
Aber ab 1991 war damit Feierabend. Ab da gabs das nur noch für reimportierte Autos . Mein 95er Passat hatte das auch, weil dessen Brief vor der Erstzulassung einmal durch Frankreich gereicht wurde.