Die Reifen schickst Du dahin, wo sie hergekommen sind. Was soll Check24 mit Deinen alten kaputten Reifen? ![]()
Aber mind. als Einwurfeinschreiben, bloss nicht unfrei oder so... ![]()
Ausser der Lieferant hat was anderes stehen in seinen AGBs als Rückführungsort. ![]()
Das Reklamationsschreiben anfordern und paralell Check24 informieren, die können da schon Druck machen. ![]()
Einen Fall würde ich nicht öffnen, hast ja 180 Tage Zeit ![]()
Ich würd Deine Rechtsschutz fragen, das sind ja versierte Anwälte. ![]()
Die sollen das mal klären zwischen Widerruf, Kaufrücktritt oder Reklamation mit Nachbesserung...