Neuer Reifenhersteller ...... Berlin Tires und CHECK24 Warnung davor

  • Die Reifen schickst Du dahin, wo sie hergekommen sind. Was soll Check24 mit Deinen alten kaputten Reifen? :hihi:


    Aber mind. als Einwurfeinschreiben, bloss nicht unfrei oder so... :clown:


    Ausser der Lieferant hat was anderes stehen in seinen AGBs als Rückführungsort. :vertrag:


    Das Reklamationsschreiben anfordern und paralell Check24 informieren, die können da schon Druck machen. :bang:


    Einen Fall würde ich nicht öffnen, hast ja 180 Tage Zeit :zzz:


    Ich würd Deine Rechtsschutz fragen, das sind ja versierte Anwälte. :box:


    Die sollen das mal klären zwischen Widerruf, Kaufrücktritt oder Reklamation mit Nachbesserung...

    Treffen sich zwei Planeten, frägt der eine, wie gehts? Antwortet der andere, habe leider Mensch. :motz: :cry:


    Sagt der erste, hatte ich auch, verschwindet aber wieder, von selbst... deg


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    • Offizieller Beitrag

    Die haben nun schon vorsichtshalber geschrieben , daß sie ungefragt zugesendete Reifen die Annahme verweigern würden .... oder nach ihrem ermessen auf meine Kosten prüfen lassen werden .


    Rechtsschutz mal angeschrieben .... mal sehen....



    Das Geschäftsmodell ist geil

    Reifen kaufen .... bezahlt .

    Montage bezahlt , Demontage bezahlt

    Rücktritt geht nicht , ist ausgeschlossen .

    Reifen zurücksenden .... meine Kosten .

    Sollte nach deren ermessen der Reifen ok sein bekomme ich den zurück und muß nochmal fast den Reifenpreis für die Prüfung bezahlen.

    Ich kann also auf keinen Fall alle 4 wieder loswerden und muss im günstigsten Fall 2 behalten und bekomme 2 andere , deren Montage ich wieder bezahlen muß .... mit einer ... vermutlich 50% Wahrscheinlichkeit wieder einen defekten zu bekommen .


    Was ist das für ein geiles Geschäftsmodell ?? Egal was ich nun mache .... der Spaß kostet mich mehr als hätte ich gleich Pirellis genommen .... und habe dann Räder mit denen ich mich nicht wohl fühlen werde.


    Ergo ..... Wenn die Rechtschutz einsteigt, werde ich die Selbstbeteiligung auch noch riskieren um das ausfechten zu lassen .


    Ich starte hier mal ne Crowdfunding Aktion ...... :D

  • Ich würd alle 4 zurück geben. :überz:


    Frist setzen für die Rückabwicklung, ansonsten Rücktritt vom Kauf wegen Nichterfüllung. :box:


    Die Portokosten zahlen die, da hilft Dir die Rechtsschutz. :wurf:


    Wieso musst die anschreiben, ich hab eine für 200 Ocken im Jahr mit 24 Stunden Hotline?


    Privat, Beruf und Verkehr von der Domcura. :jump2:

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  • Das sieht doch gut aus... :eye:


    7.7. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer auf dessen Kosten zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen.


    Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.


    Die zwei Firmen sind die gleichen, siehe Impressum.


    :prost:

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    Alter Schwede .... gerade 1h mit dem Anwalt gesprochen ....


    Dieses Check24 Konstrukt ist der reine Horror.


    Im Bestellverlauf sieht man einmal kurz unter dem Button in Warenkorb legen einmal kurz den Hinweis auf den Versender .... kein Hinweis , dass das dann mein Vertragspartner wäre .

    Weder im weiteren Bestellverlauf noch auf der Rechnung, der Bestellbestätigung dem Widereruf noch sonstwo steht das jemand anderes mein Vertragspartner wäre.


    ich kann also erstmal nur sagen .... seid vorsichtig und schaut wo Ihr etwas kauft . Bei daparto etc . wird man deutlich auf eine Händlerseite verlinkt .... hier ist alles verwuselt und verklausuliert .... auf die AGBs des "Partners" wird man verlinkt, ohne eine Adresse dieses zu haben .....


    Somit wächst die Liste meiner NoGo Shops mal wieder .....


    Das ganze hier hat nun zwar eigentlich nichts mehr mit er Überschrift zu tun, wurde aber ausgelöst durch die anscheinend miserable Qualitätskontrolle des Herstellers,

  • Und wie gehts nun weiter? :jong:



    :paf: :prost: deg

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    Anwalt empfahl nochmalige Rücktrittserklärung an beide Firmen , sowie Rücksendung der Reifen an die Adresse des Lieferanten .


    Habe das ganze auch schön ausformuliert, die entsprechenden AGBs und Widerrufe verlinkt usw. AUch das mir eine Annahmeverweigerung seitens des Lieferers egal ist , da ich für gültigen Widerruf nur versenden muß (auch lt. deren Regeln)

    Damit hätte ich meine Pflichten aus Widerruf erledigt, Ende .

    Daraufhin erwarte ich Rückfluß meines Kaufpreises ...... danach sehe ich die Sache als erledigt an . Montage und Rückversand hätte ich unter Lehrgeld gebucht.


    Falls die Rückzahlung nicht erfolgt -> Anwalt, gerichtl. Mahnverfahren o.ä.


    30 min nach Versand dieser Email erfolgte Anruf von Check24... ich erhalte 2 neue Reifen .... danach werden die ersten abgeholt und nach Prüfung der ersten Lieferung ggf. auch Montage erstattet .


    Das erscheint mir momentan die wirtschaftlich sinnvollste Version zu sein ....


    Aber warum nicht gleich so?


    Check24 ist mein Vertragspartner , wie ich schon vermutet habe . Das wird auf den Seiten geschickt verwischt und versteckt .

    Wie so oft, vermute ich das da letztendlich auch nicht alles ganz rechtssicher ist , deshalb nun das einlenken .... damit kann diese unklare Lage bestehen bleiben .... wenn sich das erste Gericht damit befasst müssen die wahrscheinlich umstrukturieren .

    Nach etwas googeln gefällt mir das Geschäftsmodell von Check24 eigentlich überhaupt nicht ..... ist ja noch schlimmer als Amazon .....


    Was mir stinkt..... aber ich möchte das nicht wegen 200€ ausfechten .... ist die Sachlage mit dem Widerruf. Ich habe den Herrn am Telefon 3 x darauf angesprochen bis wo ich widerrufen kann ..... aber so wie es aussieht gibt es faktisch kein Widerrufsrecht bei Reifen nach deren Auffassung .


    Vor Montage kann man einen solchen Fehler nicht erkennen , nach Montage auf Felge ist der Reifen Gebraucht und man hat nur noch Gewährleistungsansprüche..... sehr unbefriedigend .


    Andererseits gibts natürlich auch die Helden, die einen 15" Reifen versuchen auf ne 16" Felge zu prügeln und wollen dann vom Kauf zurücktreten .....


    Ich werde mich mit dem Problem noch ein wenig in Jura Foren tummeln ,,,, dank Corona hab ich da nun Zeit für.....

    Vielleicht bin ich auch noch garnicht fertig damit, wer weiß was da an Ersatz kommt....:/

  • Ohoh dachte ich im ersten Moment, das Du den Rückversand selber zahlen willst. :motz:


    Dann wurde es aber besser. :bird:


    Mich hätte interessiert, was der Anwalt dazu sagte bezüglich der Form?


    Ist das nun ein Sachmangel oder ein Widerruf? :smoke:


    Meines Wissens kommt ein Widerruf dann in Betracht, wenn mir die Ware nicht gefällt oder passt.


    Ein Widerruf ist aber nicht, wenn die Sache einen Mangel aufweist. Denn bei einem Sachmangel


    muss man dem Händler ja Nachbesserung, Wandlung etc. einräumen. Und Du hast den Mangel denen ja


    mitgeteilt vor Deinem Widerruf. :vertrag:


    Das ist auch wichtig wegen der Beweislast und wer die Rücksendungskosten bezahlen muss. :eye:


    Nicht das die nachher prüfen, Gebrauchsspuren feststellen oder keinen Fehler und Dir die Rechnung schicken... :hihi:


    Siehe auch hier: Welche Rechte habe ich bei mangelhafter Ware?


    https://www.finanztip.de/kaufrecht/

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    Der Anwalt war auch etwas unsicher .... der Knackpunkt ist und bleibt die Montage der Reifen auf die Felgen .... ob man das als "in Benutzung nehmen" werten kann oder nicht ..... da gibts wohl noch keine Urteile zu . Das gälte heraus zu finden .

    letztendlich gings nun um Schadensbegrenzung..

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    Habe mir nun das Beanstandungsformular genau angesehen .


    Das Formular ist nur für schon am Auto montierte Reifen vorgesehen . Auto muß angegeben werden, gefahrene km , an welcher Stelle der beanstandete Reifen montiert war ... und dass ich mit Unterschrift bestätige, dass der Reifen an oben angegebenem Fahrzeug montiert war .


    Da dies nicht zutrifft, habe ich ein Formular erbeten dass für nicht am Auto montierte Reifen gedacht ist. .... ;)

  • Was heisst, der war unsicher? Der hatte das doch schriftlich, da hätte er doch mal nachschauen können oder nen


    Kollegen fragen. :motz::motz::motz:


    Meine Meinung: :?!:


    Ein Widerruf greift nicht, da der Reifen aufgezogen wurde und einen Mangel aufweist.


    Somit ist es ein Sachmangel und der Händler kann nachbessern, wandeln oder Geld zurück. :paf:


    Die Versandkosten muss der Verkäufer übernehmen.


    Die Beweislast liegt ebenso beim Verkäufer.


    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.html


    https://www.it-recht-kanzlei.d…astumkehr-sachmangel.html


    Hugh. :hihi:


    P.S. Ich würde bei der Rechtsschutz Kostenübernahme beantragen und dann bei Paypal einen Fall eröffnen. dev


    Zudem steht bei denen in den AGBs, das sie dieser Schlichtungsstelle angehören, da würde ich nachhaken. :cry:

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    da sind wir ja jetzt nun gerade.

    Ein Widerruf wäre mir aber inzw. lieber gewesen ....


    Nur das Mangelanzeigeformular gefällt mir nicht , da es nur für schon am Auto montierte Reifen ausgelegt ist ..... außerdem gelten die Bedingungen auf der Rückseite die ich aber nicht bekommen habe ... stay tuned .... Dank Corona hab ich Zeit.......

  • Das wär die einfachste Lösung, aber ob die sich auf Widerruf einlassen. :knud:


    Kleine Lektüre zum Widerruf:


    Zu Hause darf der Verbraucher jedoch alles tun, um zu testen, ob die Ware passt und funktioniert, er darf z. B. Packungen aufreißen, gelieferte Möbel zusammenbauen oder Hardware an seinen Computer anschließen. Das gilt auch dann, wenn die Ware durch das Prüfen für den Unternehmer praktisch unbrauchbar wird, weil er sie in diesem Zustand nicht mehr als neuwertig weiterverkaufen kann.


    https://de.wikipedia.org/wiki/Widerruf_(Recht)


    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html


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  • https://www.damm-legal.de/lg-h…pkw-felge-montiert-werden


    oder vom BGH. :eye:


    https://www.damm-legal.de/bgh-…nsfaehigkeit-wieder-getre


    nochmal vom BGH. :vertrag:


    https://dejure.org/dienste/ver…g?Text=NJW%202003,%201665


    oder etwas länger :zzz:


    Das Widerrufsrecht sei aufgrund von Kundenspezifikation vielmehr erst dann ausgeschlossen, wenn der Unternehmer durch die Rücknahme erhebliche Nachteile erleidet, die spezifisch damit zusammenhängen, dass die Ware erst auf Bestellung des Kunden nach dessen besonderen Wünschen angefertigt wurde.


    https://shopbetreiber-blog.de/…-widerrufsrecht-ausnahme/


    :bang:

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