Das war natürlich auch meine erste Frage, da ich nicht "ungesetzlich" unterwegs sein wollte.
TÜV relevant ist die Mechanik des Gurtes und die wird nicht angefasst. Es wird lediglich das Gurtband
gegen ein Andersfarbiges getauscht und eingenäht. Als Nachweis dient ein Zertifikat mit meiner Fahrgestellnummer
und ein mit eingenähter Firmendruck, der auch im Zertifikat abgebildet ist.
Mal sehen was mein TÜV in Rahm bei der nächsten HU dazu sagt, bin aber sehr zuversichtlich ![]()