Ich glaube Dirk hat recht.
In HU von 2020 (Dekra) sind die Werte aufgeführt:
Betriebsbr Feststellbremse
li re
1.Achse li 260 re250
2.Achse li 60 re70 Feststellbr li130 re150
Hinweise
-Bremswirkung Feststellbr. Blockiergrenze erreicht
Betribsbremse gemäß Punkt 8 Nr 1 der HU-Bremsenrichtlinie ohne Beanstandung.
HU 7.22
1. Achse li 200 re 203
2. Achse li67 re 75 Feststellbr li 132 re 106
Festgestellte Mängel1.2.2 (EM)
Betriebsbremsanlage Mindestabbremsung nicht erreicht
Damit werde ich am Montag bei der Dekra aufschlagen und die Rücknahme der Nachuntersuchungsaufforderung beantragen.
Bin gespannt.
