das wird sehr unterschiedlich gehandhabt.
gab es z.b. innerhalb der 10 Jahresfrist ein Gewindefahrwerk , kann auch ein anderes, neueres Gewindefahrwerk anerkannt werden .... , da 30 Jahre alte Fahrwerke in der Regel Schrott sind. Manch Prüfer akzeptiert auch moderne Nachbaufelgen die am Klassiker anlehnen.... ....