Hasz du ein Link zu diesen LED Scheinwerfer?
https://archiv.golfcabrio.de/f…unseren-golf-1-von-werk34
https://archiv.golfcabrio.de/f…12876-wassn-das-led-golf1
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Aber wie gesagt .... ich habe das E-Prüfzeichen , bzw. die ECE Zulassung einer dieser Scheinwerfer nachverfolgt, mit Hilfe eines interessierten Mitarbeiters beim TÜV Nord . Heraus kam, dass das Prüfzeichen die Einhaltung der Elektromagnetischen Strahlung bescheinigt, aber nicht zu einem Lichttechnischen Gutachten führt .
Zu jedem E-Zeichen muß .... irgendwo.... eben auch ein Gutachten vorliegen . E- Zeichen ist eben nicht gleichbedeutend mit "überall erlaubt"
Ein Mercedes Xenon Scheinwerfer hat auch ein E- Prüfzeichen ..... deshalb darf man den trotzdem nicht an einen Golf1 schrauben .
Für eine Kennzeichenleuchte gilt dasselbe .... das E-Zeichen darauf führt zu einem Gutachten in welche Fahrzeuge die unter welchen Bedingungen verbaut werden darf .....
inzw. sind wir ein paar Jahre weiter ... und evtl hat dieser hier nun eine gültige ECE Zulassung :
https://www.seilwinden-direkt.…auptscheinwerfer-ECE-TUeV
Zumindest steht dort ECE R10 (elektromagnetische Verträglichkeit) R7 (Begrenzungsleuchten und R112 (Kraftfahrzeugscheinwerfer für asymmetrisches Abblendlicht und/oder Fernlicht, die mit Glühlampen und/oder LED-Modulen ausgerüstet sind)
Nun Muß man nur noch die Bedingungen heraus finden unter denen diese Teile verbaut werden dürfen . Das Steht in den jeweiligen Gutachten ....
Rückt der Händler damit nicht raus, ist da immer noch irgendwo ein Haken an der Sache .....
Haken Nr. 1 schon gefunden .... die Helligkeit ist angegeben mit Abblendlicht: 30W: eff. Lumen 957LM .... herzlichen Glückwunsch .... 
Die H1 bringt 1550 Lumen, die H3 hundert weniger und die H4 im Abblendlicht sogar nur 1000. Bei der H7 sind es 1500 Lumen