Hallo zusammen,
ich hatte Euch ja geschrieben, dass ich kurz Rückmeldung zum weiteren Verlauf gebe, für diejenigen, die es interessiert.
Ich habe jetzt die Rückmeldung des Gutachters der Versicherung und Rückmeldung der Versicherung. Die Versicherung möchte den Schaden regulieren.
Wiederbeschaffungswert: 16.500 Euro, Restwert: 5.000 Euro (verbindliches Angebot liegt vor und der potentielle Käufer ist auch im Gutachten genannt), Reparaturkosten: 37.000 Euro
Aaaber: reguliert werden soll nach dem Wiederbeschaffungswert 2022 (14.300 Euro nach meinem damaligen Gutachten). Ist das üblich? Damit bin ich nicht einverstanden. Den Restwert finde ich sehr hoch, aber gut, wenn ein Angebot einer Firma vorliegt?
Ich tendiere dazu, den Unfallwagen zu verkaufen und den Wiederbeschaffungswert zu nehmen. Allerdings würde ich einen Rechtsbeistand beauftragen (rechtschutzversichert bin ich), um den aktuellen Wiederbeschaffungswert zu bekommen.
Was meint ihr?
Gruß stef