Ich habe mich mal ein bisschen eingelesen.So wie ich es verstanden habe ändert sich bei unseren Fahrzeugen nichts an den muß zur Eintragung da unsere Fahrzeuge keine EU-Typgenehmigung besitzen...gilt nur für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung ab ca. 2000 mit neuen Reifen ab 31.12.2019 ( ->entfällt 2025).Gutachten für andere Größen als eingetragen von Reifenherstellen für Neureifen(ab DOT 12/19) haben Ihre Gültigkeit verloren ....immer wieder was neues ....
Quelle Reifen Gutachten Metzler Gsx 1200 gilt auch für KFZ