Zur Klärung Leider gibts noch Unterschiede
1. Verpackungsgesetz: Wann ist das Einwegpfand zu erstatten?
Laut Verpackungsgesetz sind Händler, die Einweggetränkeverpackungen im Sortiment haben, verpflichtet, alle Verpackungen mit Einwegpfand zurückzunehmen
2. Mehrwegpfand: Keine allgemeine Rücknahmepflicht
Bei Mehrwegflaschen aus Glas oder PET greift das Verpackungsgesetz nicht. Das Mehrwegpfand ist lediglich eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer. Daher gibt es für diese Verpackungen auch keine allgemeine Rücknahmepflicht: Händler dürfen die Annahme von Mehrwegflaschen verweigern, wenn sie diese selbst nicht im Sortiment haben.