Da hat der voll in die Sch.. gepackt. Aber
Bei der Aussage fehlt mir das Gutachten, welches von der Versicherung bei VK in Auftrag gegeben wird.
Da sollten dann explizit Wert u. Wiederherstellungskosten aufgeführt sein.
Bei PKW hat dre Gutachter ein Programm wo er nur ankreuzen muss was kaputt ist, den Rest macht der PC.
Ob das nur für PKWs ist? K.A.
Beispiel ich hatte einen selbstverschuldeten Crash mit Kosten ca 22.000 - Zeitwert 24.000 hat die HUK gezahlt.
Das Gutachten hatte mehrere Seiten . Programm war Audatax?
Sollte der Betroffene einen Rechtsschutz ( natürlich nicht bei der HUK ) haben,
wäre mit eigenem Gutachter eine Klage möglich. Wobei der Ausgang nicht vorher zu sagen ist.
Ich will der HUK nicht das Wort reden - was wäre denn rausgekommen wenn hier die gegnerische Vers. hätte bezahlen müssen.?
Eigentlich wollte ich nicht eine so lange Epistel verfassen..