Auch wenn man heute in einer Zeitkapsel, Lager, Ausstellungsraum etc. einen jungfräulichen VW-Käfer Bj. 68 finden würde, könnte der HEUTE nicht mehr "erstmalig für den Verkehr zugelassen werden" obwohl die damalige Gesetzeslage erfüllt werden würde -- nur noch als Gebrauchter, wenn er vorher schonmal zugelassen war (also nicht mehr jungfräulich ist).
Da erinnere ich mich an einen Käfer den der Erstbesitzer nur gekauft hat damit ein Fahrzeug in der Garage steht da er diese sonst hätte abgeben müssen. Der war auch nie zugelassen. Stand mal in einer Autozeitschrift.
Wenn ich es richtig verstehe geht es doch nur darum zb. bei der nächsten HU ein H Gutachten machen zu lassen,es aber nicht als Oldtimer zuzulassen!?
Du interpretierst meinen Gedanken genau richtig.
Wenn also mal so eine Änderung ansteht bzw große Hürden verlangt werden kurz vorher das H Gutachten machen.