Der letzte HU-Bericht ist immer im Fahrzeug mit zuführen!
Eine Mitführungspflicht hierfür gibt es nicht. Einzig eine Aufbewahrungspflicht bis zur nächsten HU.
Allerdings ist der Bericht auf Verlangen, beispielsweise durch die Polizei, vorzulegen. Was aber nicht zwingend bedeutet, dass er mitzuführen ist.
--> mehr Irreführung geht wohl kaum...