Goil
Und ich dachte schon, wohin kann ich noch flüchten
Manoho
Goil
Und ich dachte schon, wohin kann ich noch flüchten
Manoho
Ab morgen können in vielen Bundesländern die Anträge gestellt werden.
Hier eine kleine Auswahl von RLP, Hessen und BW. ( bei Google Soforthilfe Corona und Bundesland eingeben )
https://isb.rlp.de/home/detail…rze-beantragt-werden.html
https://wm.baden-wuerttemberg.…ramme/soforthilfe-corona/
https://wirtschaft.hessen.de/w…ufler-und-kleine-betriebe
Ich krieg wie immer nigs
Gestern hatte ich zwei ausländische Kunden, die schon jahrzehntelang hier leben.
Die fragten mich ernsthaft, was das mit Corona auf sich hat, die verstanden das nicht.
Da der Eine eine Baufirma hat, kann man sich vorstellen,
wie das läuft. Dem seine Arbeiter arbeiten weiterhin, stecken sich gegenseitig an,
dann die Familien und so verbreitet sich das.
Wie geil ist das denn
Das sind Äpfel und Birnen
Das Eine ist ein Gesundheitsartikel, da gelten andere Regeln wie bei einem Gebrauchsgegenstand.
Versuch mal einen gebrauchten Rasierer zurückzugeben, das geht nicht in jedem Laden.
( Bei Epilierern wird öfters probiert umzutauschen )
Erinnert mich an die Zeit bei Expert, wo mancher Kunde fast alle Rasierer mit seinem Dreitagebart ausprobierte,
dann aber nichts kaufte.
Reaktion auf Ansprache: Ich müsse probiere, ob schaffe meine Bart
Und der Nächste freute sich, weil er den Aussteller 5 Euro günstiger bekam wie Normalpreis...
Corona und so lässt grüssen...
Wer die montiert hat, ist erstmal nicht wichtig.
Falls es zu einer Verhandlung kommen sollte, muss Du aber nachweisen können,
das es eine Fachwerkstatt war.
Denke aber nicht, das es soweit kommt...
https://www.damm-legal.de/lg-h…pkw-felge-montiert-werden
oder vom BGH.
https://www.damm-legal.de/bgh-…nsfaehigkeit-wieder-getre
nochmal vom BGH.
https://dejure.org/dienste/ver…g?Text=NJW%202003,%201665
oder etwas länger
Das Widerrufsrecht sei aufgrund von Kundenspezifikation vielmehr erst dann ausgeschlossen, wenn der Unternehmer durch die Rücknahme erhebliche Nachteile erleidet, die spezifisch damit zusammenhängen, dass die Ware erst auf Bestellung des Kunden nach dessen besonderen Wünschen angefertigt wurde.
https://shopbetreiber-blog.de/…-widerrufsrecht-ausnahme/
Das wär die einfachste Lösung, aber ob die sich auf Widerruf einlassen.
Kleine Lektüre zum Widerruf:
Zu Hause darf der Verbraucher jedoch alles tun, um zu testen, ob die Ware passt und funktioniert, er darf z. B. Packungen aufreißen, gelieferte Möbel zusammenbauen oder Hardware an seinen Computer anschließen. Das gilt auch dann, wenn die Ware durch das Prüfen für den Unternehmer praktisch unbrauchbar wird, weil er sie in diesem Zustand nicht mehr als neuwertig weiterverkaufen kann.
https://de.wikipedia.org/wiki/Widerruf_(Recht)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html
Was heisst, der war unsicher? Der hatte das doch schriftlich, da hätte er doch mal nachschauen können oder nen
Kollegen fragen.
Meine Meinung:
Ein Widerruf greift nicht, da der Reifen aufgezogen wurde und einen Mangel aufweist.
Somit ist es ein Sachmangel und der Händler kann nachbessern, wandeln oder Geld zurück.
Die Versandkosten muss der Verkäufer übernehmen.
Die Beweislast liegt ebenso beim Verkäufer.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.html
https://www.it-recht-kanzlei.d…astumkehr-sachmangel.html
Hugh.
P.S. Ich würde bei der Rechtsschutz Kostenübernahme beantragen und dann bei Paypal einen Fall eröffnen.
Zudem steht bei denen in den AGBs, das sie dieser Schlichtungsstelle angehören, da würde ich nachhaken.
Ohoh dachte ich im ersten Moment, das Du den Rückversand selber zahlen willst.
Dann wurde es aber besser.
Mich hätte interessiert, was der Anwalt dazu sagte bezüglich der Form?
Ist das nun ein Sachmangel oder ein Widerruf?
Meines Wissens kommt ein Widerruf dann in Betracht, wenn mir die Ware nicht gefällt oder passt.
Ein Widerruf ist aber nicht, wenn die Sache einen Mangel aufweist. Denn bei einem Sachmangel
muss man dem Händler ja Nachbesserung, Wandlung etc. einräumen. Und Du hast den Mangel denen ja
mitgeteilt vor Deinem Widerruf.
Das ist auch wichtig wegen der Beweislast und wer die Rücksendungskosten bezahlen muss.
Nicht das die nachher prüfen, Gebrauchsspuren feststellen oder keinen Fehler und Dir die Rechnung schicken...
Siehe auch hier: Welche Rechte habe ich bei mangelhafter Ware?
Und wie gehts nun weiter?
Das sieht doch gut aus...
7.7. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer auf dessen Kosten zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Die zwei Firmen sind die gleichen, siehe Impressum.
Ich würd alle 4 zurück geben.
Frist setzen für die Rückabwicklung, ansonsten Rücktritt vom Kauf wegen Nichterfüllung.
Die Portokosten zahlen die, da hilft Dir die Rechtsschutz.
Wieso musst die anschreiben, ich hab eine für 200 Ocken im Jahr mit 24 Stunden Hotline?
Privat, Beruf und Verkehr von der Domcura.
Die Reifen schickst Du dahin, wo sie hergekommen sind. Was soll Check24 mit Deinen alten kaputten Reifen?
Aber mind. als Einwurfeinschreiben, bloss nicht unfrei oder so...
Ausser der Lieferant hat was anderes stehen in seinen AGBs als Rückführungsort.
Das Reklamationsschreiben anfordern und paralell Check24 informieren, die können da schon Druck machen.
Einen Fall würde ich nicht öffnen, hast ja 180 Tage Zeit
Ich würd Deine Rechtsschutz fragen, das sind ja versierte Anwälte.
Die sollen das mal klären zwischen Widerruf, Kaufrücktritt oder Reklamation mit Nachbesserung...
Da mit Paypal bezahlt, nur die Ruhe.
Öhm, der Vertrag kam zwischen Dir und dem Lieferanten zustande, Check24 ist nur der Vermittler.
Ich hatte das Thema schon bei denen, der Lieferant damals schickte mir ein neueres Modell einer Endstufe zum gleichen Preis fürs Auto.
Die wollte ich aber nicht und mein Geld zurück, der wehrte sich, da das Modell normal teurer und mehr Leistung hat, hatte aber keine Chance.
Paralell hatte ich damals Check24 informiert, dann gings schneller...
Kuckst Du Punkt 3...
Da haste recht, wenn Dir nach 179 Tagen die Farbe nicht gefällt, kriegste Dein Geld zurück.
Als Verkäufer würde ich nie Paypal anbieten...
Wenn einer bei mir Paypal Zahlung über Freunde will, zahle ich einfach die paar Euro Gebühren,
und bin damit auf der sicheren Seite.
Die oben werden ja sehen, das der Reifen montiert wurde, da greift kein Widerruf.
Der § 312 ist eher für Kaffeefahrten gedacht, aber nicht Onlinekäufe.
Hoffen wir das Beste
Wenn er Glück hat, ja.
Hat er aber Pech, wird die Reklamation behandelt.
Wie ich Guido kenne, reden wir nochmal nach der Saison über das Thema...
Du machst aber auch immer Sachen...
Empfehle dringend eine Rechtsschutzversicherung, bei manchen lohnt sich das.
Öhm, ein Widerruf oder Rücktritt vom Vertrag ist aber was anderes wie ein Sachmangel.
Hoffentlich geht das gut...
Ich kann eh schon viel von zu Hause aus machen und im Büro bin ich allein.
Habe aber trotzdem fast täglich Kundenkontakte.
Man begrüsst sich halt mit den Ellenbogen oder wie die Chinesen mit den Füssen mittlerweile.
Auf dem Beifahrersitz liegt ständig Desinfektionsmaterial.
Da ich ein Hamster bin, hab ich Nutella für Jahre.