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    8 statt 30 Euro zahlen? Die teure Vertragstreue der Deutschen


    Wie schön es doch ist, Neukunde zu sein: 150 Euro Sofortbonus, gratis gibt es einen Router und Freimonate dazu. Solche Angebote für Telefon und Internet können Festnetzkunden finden, wenn sie den Anbieter wechseln. Aber auch wechselwillige Mobilfunkkunden erhalten oft Boni und Prämien, wenn sie einen Vertrag bei der Konkurrenz unterschreiben.

    Da lohnt es sich, regelmäßig den Anbieter zu wechseln, wie es Verbraucherschützer nicht müde werden zu empfehlen. Und tatsächlich: Gerade bei solchen Verträgen gewähren Anbieter ihren Neukunden hohe Rabatte, bestätigt Jan Wieseke, Professor für Sales Management an der Ruhr-Universität Bochum.

    „Bei Gütern oder Verträgen, die in großer Zahl verkauft werden, gibt es häufig einen Neukundenbonus“, sagt Wieseke. „Denn die Lockangebote bringen viele Kunden, die wiederum Umsatz generieren.“ Deshalb könne sich eine Kündigung für Verbraucher lohnen.

    In den ersten zwei Vertragsjahren sind viele Preise fürs Internet, Telefon oder Handy rabattiert, weiß auch Arne Düsterhöft vom Verbraucherportal „Finanztip“. Erst anschließend wird es teurer.

    Das Kalkül dahinter: „Die Anbieter hoffen, dass die Kunden möglichst lange bleiben, weil ihnen der Aufwand für einen Wechsel zu hoch erscheint oder sie nach zwei Jahren den Vertrag vergessen haben.“

    Wer seinen Vertrag schon jahrelang hat, sollte sich definitiv wieder einmal auf dem Markt umsehen. „Die Preise sind mit der technischen Entwicklung des Handynetzes deutlich gesunken oder die Verträge bieten mehr Leistung“, sagt Düsterhöft und nennt ein Beispiel: Habe eine All-Net-Flat im D-Netz von Vodafone oder Telekom vor sieben Jahren noch durchschnittlich 30 Euro gekostet, sei so ein Vertrag heute schon für 8 Euro zu haben.

    Doch wer sich nicht rührt, zahlt den alten hohen Preis weiter. Dabei sind Kündigung und Neuabschluss recht einfach, vieles lässt sich online mit wenigen Klicks erledigen. Jeder Anbieter muss die genaue Kündigungsfrist auf der Rechnung ausweisen. Die Verbraucherzentralen raten sogar, die Kündigung dem neuen Mobilfunkanbieter zu überlassen.

    Etwas größer ist der Aufwand beim Festnetztelefon oder -Internet: Dort kann es nötig sein, dass ein Techniker kommen muss. Viel passieren kann bei einem Wechsel aber nicht. Die Unternehmen sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Telefon, Mobilfunk oder Internet nicht länger als einen Tag unterbrochen sind.

    Allerdings klappt das oft nicht, wie eine Umfrage der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein im Jahr 2019 gezeigt hat: Dabei berichteten knapp zwei Drittel der Befragten, dass ihr Anbieter die Tagesfrist-Vorgabe beim Wechsel gerissen habe.

    Künftig könnte sich das verbessern. Seit der Novelle des Kommunikationsgesetzes die Anfang Dezember 2021 in Kraft trat, steht Verbrauchern in solchen Fällen nämlich eine Entschädigung zu. Gleiches gilt, wenn die Rufnummernmitnahme nicht auf Anhieb klappt.

    „Wem sich der Wechsel nach zu viel Aufwand anhört, sollte sich seinen Stundenlohn ausrechnen“, sagt Düsterhöft. „Der ist phänomenal. Mit einem einzigen Vertragswechsel kann man durchaus 100 bis 200 Euro sparen.“ Und das auf einen Schlag.

    Und wem diese Betrachtung besser gefällt: Rein rechnerisch fällt die monatliche Rechnung im Vergleich zum nicht rabattierten Tarif um 4 bis 8 Euro niedriger aus.

    Also: Treue lohnt sich nicht bei Telefon- und Internetverträgen. Das ist in anderen Branchen anders, weiß Prof. Wieseke: „Bestandskunden haben bessere Karten, wenn sie auf Verkäufer treffen, etwa im Möbelhaus oder bei Juwelieren. Die gewähren treuen Kunden eher Rabatte, denn dort rechnet es sich über die Lebenszeit, wenn diese immer wieder kommen.“

    Trotzdem sollten auch treue Kunden zu hohe Preise nicht hinnehmen. Sie haben einen Trumpf im Ärmel: die Kündigung – oder zumindest die Drohung damit.

    Die Anbieter sind oft bereit, ihre Bestandskunden in solch einem Fall mit Rabatten zurückzuerobern. Und seit Anfang Dezember 2021 können Kunden dieses Druckmittel jederzeit einsetzen.

    Denn nach der anfänglich vereinbarten Vertragslaufzeit von meist zwei Jahren dürfen sich Telekommunikationsverträge nur noch um einen Monat verlängern, wie das neue Telekommunikationsgesetz vorschreibt. Das gilt für Neuabschlüsse, aber auch für schon bestehende Verträge.

    Außerdem sind die Anbieter nun verpflichtet, ihre Bestandskunden einmal pro Jahr darüber zu informieren, welcher der optimale Tarif für sie ist, gemessen am aktuellen Tarif. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Altkunden weiter in teuren Tarifen verbleiben, obwohl es beim selben Anbieter längst günstigere Konditionen gibt und ein Wechsel leicht möglich wäre.


    Mobilfunk und Internet: Die teure Vertragstreue der Deutschen - WELT
    Wer den Telefonanschluss wechselt, kann oft sparen. Mit Lockangeboten werben Festnetz- und Mobilfunkanbieter um Neukunden. Doch auch für Bestandskunden wird es…
    www.welt.de


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    Ich kann da nicht gewesen sein, hab nicht soviel Zeit wie Du :pc150:


    Ich hab 69 Weihnachtskarten geschrieben... ich brauch wohl doch noch ne Frau... :?!:


    Und das Beste, das Porto steigt ja 2022 um 5 Cent, es gibt aber keine 5 Cent-Briefmarken... :motz:


    Ich war die Tage mal in Frankfurt, bin aber gleich wieder geflüchtet bei den Menschenmassen. :weg:


    Das Schlimme an Corona ist wohl, das viele Geimpfte denken, sie wären immun... :bird:


    Soviele Bettler hab ich auch noch nicht gesehen in so kurzer Zeit, Corona macht denen auch zu schaffen... :think:

    Prima, Danke. Dann misch ich die, der Beetle hat ja 530 er. :shop:


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    Laut dem letzten Beitrag passen auch die 450 er, oder müssen das bitte zwingend 400 er sein, wenn man nichts kürzen will? :think:


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    In den Bosch-Listen ist leider kein Golf 1 dabei :motz:


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    Berlin ist ja schon ein failed State, aber die kriegen ja gar nichts gebacken... :motz: :motz: :motz:


    Jetzt vertreibt der Berliner Senat wegen Corona auch noch Obdachlose :eek: :cry:


    Diese Nachricht aus Berlin erschüttert: Obdachlose ohne 3G-Nachweis dürfen ab diesem Mittwoch nicht mehr auf Bahnsteigen Zuflucht vor Kälte und Gewalt suchen. Für die vom Berliner Senat vor wenigen Tagen beschlossene Regel, dass ausschließlich Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt zu Bahnsteigen erhalten, wird es keine Ausnahme geben. „Aus Gründen des Infektionsschutzes ist eine Ausnahmeregelung nicht erwünscht“, teilte die Senatsverwaltung für Soziales (!) auf Anfrage der Berliner Zeitung mit.

    Die extrem prekäre Lebenssituation von Obdachlosen wird dadurch weiter verschärft. Die Corona-Krise hatte Menschen ohne Wohnung ohnehin schwer getroffen: In mehreren Bundesländern gab es zwischenzeitlich einen Aufnahmestopp für stationäre Einrichtungen, Beratungsstellen mussten ihr Angebot zurückfahren, Kontakt- und Abstandsgebote waren mit den Lebensumständen schwer vereinbar.

    Wie der Tagesspiegel berichtet, werden aktuell in vielen Notunterkünften, Suppenküchen und Einrichtungen der Kältehilfe die Corona-Schnelltests knapp. Ohne Tests können die wohnungslosen Menschen dort nicht aufgenommen werden.

    Ausgerechnet in dieser Situation wird ungeimpften und ungetesteten Obdachlosen auch noch der Zugang zu Bahnsteigen verwehrt, auch in U-Bahnhöfen. Unsozialer geht es nicht. Der Berliner Senat wertet eine mögliche Infektionsgefahr offenbar höher als den Schutz vor Kälte und Gewalt.

    Das Leben auf der Straße ist bekanntlich gefährlich: Laut einer Statistik der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) wurden im vergangenen Jahr mindestens 25 Menschen ohne Wohnung in Deutschland getötet, davon 17 durch ebenfalls wohnungslose Täter. Mindestens 23 Obdachlose sind im Winter 2020/21 in diesem Land erfroren.

    Natürlich ist der beste Schutz vor Kälte und Gewalt immer noch die eigene Wohnung. Es müsste viel mehr dafür getan werden, dass Obdachlose die Chance erhalten, wieder in eine eigene Wohnung zu ziehen. Es braucht dringend einen anderen Blickwinkel, den die BAGW schon lange fordert: Wohnungslose sind im Wesentlichen keine Gefahrenquelle, sondern selbst besonderen Gefahren ausgesetzt.

    Das gilt übrigens auch für Corona: Durch Suchtkrankheiten oder aufgrund des Alters gehören viele zu Risikogruppen, durch eine hohe Belegungsdichte in Einrichtungen haben sie keine Chance, soziale Kontakte zu reduzieren.

    Es ist gut, dass der Berliner Senat Impf- und Testangebote für Obdachlose ausgeweitet hat. Mit der Entscheidung für 3G auf Bahnsteigen hat Rot-Rot-Grün allerdings keinerlei Rücksicht darauf genommen, dass Obdachlose aufgrund ihrer prekären Lebensumstände nicht immer zu einer Impfung und Testung in der Lage sind. Die Regelung sollte umgehend zurückgenommen werden.


    Vertreibung von Obdachlosen: 3G auf Bahnsteigen? Unsozialer geht es nicht! - WELT
    In Berlin gilt für den Zugang zu den Bahnsteigen ab sofort 3G: Obdachlose ohne Nachweis können dort nicht mehr Zuflucht vor Kälte und Gewalt suchen. Dabei…
    www.welt.de


    Vielleicht sollten sie sich einfach als Linke ausgeben und Häuser besetzen, das klappt in Berlin ganz gut :hihi:


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