Ohoh dachte ich im ersten Moment, das Du den Rückversand selber zahlen willst. 
Dann wurde es aber besser. 
Mich hätte interessiert, was der Anwalt dazu sagte bezüglich der Form?
Ist das nun ein Sachmangel oder ein Widerruf? 
Meines Wissens kommt ein Widerruf dann in Betracht, wenn mir die Ware nicht gefällt oder passt.
Ein Widerruf ist aber nicht, wenn die Sache einen Mangel aufweist. Denn bei einem Sachmangel
muss man dem Händler ja Nachbesserung, Wandlung etc. einräumen. Und Du hast den Mangel denen ja
mitgeteilt vor Deinem Widerruf. 
Das ist auch wichtig wegen der Beweislast und wer die Rücksendungskosten bezahlen muss. 
Nicht das die nachher prüfen, Gebrauchsspuren feststellen oder keinen Fehler und Dir die Rechnung schicken... 
Siehe auch hier: Welche Rechte habe ich bei mangelhafter Ware?
https://www.finanztip.de/kaufrecht/